Rechtsprechung
AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen fehlender wirtschaftlicher Verwertbarkeit
- mietrechtsiegen.de
Vermieterkündigung wegen geringerem Verkaufspreis einer vermieteten gegenüber einer unvermieteten Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höhe des Verkaufserlöses ist kein Kündigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Niedriger(er) Verkaufspreis der Wohnung ist kein Kündigungsgrund!
- haufe.de (Kurzinformation)
Mindererlös rechtfertigt keine Kündigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14
Der Vermieter muss Einbußen erleiden, die die dem Mieter aus dem Verlust der Wohnung erwachsenden Nachteile weit übersteigen (BVerfG NJW 1989, 972). - BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96
Voraussetzungen eines Grundurteils
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14
Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung ausspricht, die wegen fehlenden Kündigungsgrundes unwirksam ist, ist dem Mieter wegen schuldhafter Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist (Senatsurteil BGHZ 89, 296, 302; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718, unter 2 a m. w. Nachw.). - BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14
Ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung ausspricht, die wegen fehlenden Kündigungsgrundes unwirksam ist, ist dem Mieter wegen schuldhafter Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist (Senatsurteil BGHZ 89, 296, 302; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718, unter 2 a m. w. Nachw.). - LG Berlin, 07.11.1994 - 67 S 278/94
Auszug aus AG Berlin-Köpenick, 25.03.2014 - 14 C 10/14
Die bloße Herbeiführung der Erzielung eines Mehrerlöses kann keinen tragfähigen Kündigungsgrund bilden (LG Berlin Urteil vom 7.11.1994, 67 S 278/94, NJW-RR 1995, 332).