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   AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18   

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https://dejure.org/2019,13364
AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18 (https://dejure.org/2019,13364)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 15 C 270/18 (https://dejure.org/2019,13364)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 15 C 270/18 (https://dejure.org/2019,13364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Mietspiegel oder Gutachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen: Mietnachlass für vom Mieter übernommene Einrichtungsgegenstände ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht - Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentumsübertragung ist ohne Bedeutung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzgrundlage? (IMR 2020, 1006)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 09.08.2016 - 18 S 111/15

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Gerichtliche Schätzung der ortsüblichen

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    "Die ortsübliche Miete" für eine konkrete Wohnung kann selbst mit maximalen Ermittlungsaufwand niemals wissenschaftlich exakt ermittelt werden; vielmehr kann, insbesondere auch bei Heranziehung eines Sachverständigen, immer nur ein mit mehr oder weniger großer Fehlerwahrscheinlichkeit behafteter Näherungswert gefunden werden (LG Berlin, Urteil vom 09. August 2016 - 18 S 111/15).

    Bei der Entscheidung, ob das angebotene Sachverständigengutachten einzuholen ist, geht es also gar nicht um die Vermeidung einer Schätzung, sondern um die Frage, auf welcher Grundlage zu schätzen ist (LG Berlin, Urteil vom 09. August 2016 - 18 S 111/15 -, Rn. 11).

  • LG Berlin, 13.08.2018 - 66 S 18/18

    Wohnraummiete in Berlin: Rechtsverfolgung von Rechten aus der "Mietpreisbremse"

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    Das Gericht schließt sich der Einschätzung an, dass der Berliner Mietspiegel i.S.d. § 558c Abs. 1 BGB ordnungsgemäß erstellt worden ist (LG Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 -, Rn. 67 - 68; LG Berlin 65 S 197/17 vom 31.08.2016), dass er eine nach Maßgabe des § 287 ZPO taugliche Grundlage für die gerichtliche Schätzung darstellt (ausführlich LG Berlin 67 S 120/15 vom 16.07.2015) und dass die so gewonnenen Werte eine gerichtliche Entscheidung des Einzelfalls mindestens so überzeugend begründen können, wie andere Erkenntnisquellen, insbesondere dem Mittel des Sachverständigengutachtens.

    Der Gesetzgeber hat sich aber wegen der mit einer Schätzung auf Grundlage des Mietspiegels verbundenen Vorteile dafür entschieden, die mit dieser Verfahrensweise verbundenen Schwankungsbreiten und Grauzonen akzeptieren (LG Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 -, Rn. 67 - 68).

  • LG Berlin, 17.12.2010 - 63 S 168/10
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    Vielmehr müssen sich auch diese Einzelbeispiele unter die Merkmale "aufwändig gestaltet" subsumieren lassen (LG Berlin, Urt. v. 17. Dezember 2010 - 63 S 168/10 -GE 2011, 206f).
  • LG Berlin, 12.03.2013 - 63 S 261/12

    Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld: Ein Spielplatz reicht nicht aus!

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    Danach erfüllen weder ein vorhandener Kinderspielplatz noch eine Grünanlage für sich genommen das Merkmal "aufwändig gestaltetes Wohnumfeld" (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12.03.- - 63 S 261/12 - BeckRS -, 12627).
  • LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 120/15

    Mieterhöhung für Wohnraum in Berlin: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    Das Gericht schließt sich der Einschätzung an, dass der Berliner Mietspiegel i.S.d. § 558c Abs. 1 BGB ordnungsgemäß erstellt worden ist (LG Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 -, Rn. 67 - 68; LG Berlin 65 S 197/17 vom 31.08.2016), dass er eine nach Maßgabe des § 287 ZPO taugliche Grundlage für die gerichtliche Schätzung darstellt (ausführlich LG Berlin 67 S 120/15 vom 16.07.2015) und dass die so gewonnenen Werte eine gerichtliche Entscheidung des Einzelfalls mindestens so überzeugend begründen können, wie andere Erkenntnisquellen, insbesondere dem Mittel des Sachverständigengutachtens.
  • LG Berlin, 03.06.2003 - 65 S 17/03

    Feststellung der Ortsüblichkeit eines verlangten Mietzinses; Orientierung am

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 06.02.2019 - 15 C 270/18
    Sie bietet damit ein objektives, berechenbares und nachvollziehbares Schema, mit der die ortsübliche Vergleichsmiete der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung von § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden kann (vgl. nur Landgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2003, Aktenzeichen: 65 S 17/03, Grundeigentum 2003, 1022).
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