Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 13.03.2019 - 8 C 338/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Untervermietungserlaubnis nur bei Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht
- mietrechtsiegen.de
Berechtigtes wirtschaftliches Interesse an Untervermietung einer Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bequemlichkeit ist kein Grund für Untervermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bequemlichkeit ist kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an Untervermietung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Untervermietung aus Bequemlichkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bequemlichkeit ist kein Grund für Untervermietung (IMR 2020, 1046)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05
Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 13.03.2019 - 8 C 338/18
Als berechtigtes Interesse i. S. des § 553 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedes nach Vertragsschluss entstandene Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2005, VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200, Tz. 8).
- LG Berlin, 17.03.2022 - 67 S 286/21
Anspruch eines Mieters auf Gestattung der teilweisen Gebrauchsüberlassung eines …
Beides reicht angesichts der damit verbundenen und vergleichsweise geringfügigen Gebrauchs- und Komfortvorteile für die Begründung eines berechtigten Interesses von nicht lediglich unerheblichem Gewicht nicht aus (…vgl. AG Hamburg-Altona, a.a.O.; AG Lichtenberg, Urt. v. 13. März 2019 - 8 C 338/18, BeckRS 2019, 37151, juris Tz. 11;… Flatow, a.a.O.).