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   AG Berlin-Lichtenberg, 19.05.2015 - 20 C 560/14   

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https://dejure.org/2015,16142
AG Berlin-Lichtenberg, 19.05.2015 - 20 C 560/14 (https://dejure.org/2015,16142)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 19.05.2015 - 20 C 560/14 (https://dejure.org/2015,16142)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 20 C 560/14 (https://dejure.org/2015,16142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem einfachen Mietspiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Berlin-Lichtenberg, 28.09.2016 - 2 C 202/16

    Mietpreisbremse

    Auch wenn der Orientierungshilfe die Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB nicht zukommt, so dient sie als Schätzgrundlage im Sinne von § 287 ZPO, denn ihr liegt eine umfassende Datenmenge zugrunde und es kann so erwartet werden, dass die Verhältnisse auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinreichend abgebildet werden (vgl. AG Lichtenberg, Urt. v. 19.05.2015, 20 C 560/14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - L 5 AS 743/16

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten - Einstufung des Berliner

    Soweit die Kläger unter Bezug auf die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (Urteil vom 11. Mai 2015, 235 C 133/13, juris) und des dort eingeholten Sachverständigengutachtens des Wirtschafts- und Sozialstatistikers Prof. Dr. K meinen, der Berliner Mietspiegel 2013 sei nicht als qualifiziert zu beurteilen, weil er wegen fehlerhafter Extremwertbereinigung nicht den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen nach § 558d Abs. 1 BGB genüge, ist dies schon deshalb nicht überzeugend, weil die zivilgerichtliche Rechtsprechung hierzu keineswegs einhellig ist (vgl. hierzu AG Charlottenburg, Urteil vom 12. März 2015, 203 C 527/14; Urteil vom 17. März 2015, 233 C 520/14; Urteil vom 14. November 2013, 210 C 209/13; Urteil vom 27. Februar 2015, 232 C 262/14; AG Lichtenberg, Urteil vom 19. Mai 2015, 20 C 560/14; LG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015, 67 S 120/15; LG Berlin, Urteil vom 20. April 2015, 18 S 411/13, jeweils juris; Börstinghaus, Das Berliner Mietspiegel-Quiz, NJW 2015, 3200).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2015 - 7 S 1731/15

    Rückgriff auf den gemeindlichen Mietspiegel zur Bestimmung der ortsüblichen

    Werden gegen den Mietspiegel Einwendungen erhoben (auch durch den Vermieter, vgl. die jeweils zu dieser Konstellation ergangenen Entscheidungen des AG Lichtenberg: Urteil v. 19.05.2015, Az. 20 C 560/14, GE 2015, 794, und des AG Charlottenburg: Urteil v. 27.02.2015, Az. 232 C 262/14, WuM 2015, 500), gilt: "Ob die Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels im Einzelfall zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete ausreicht, hängt davon ab, welche Einwendungen der auf Zustimmung zur Mieterhöhung in Anspruch genommene Mieter [bzw. die Parteien] gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhebt Trägt der Mieter [bzw. eine Partei] etwa substantiiert vor, den Verfassern des Mietspiegels habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt oder sie hätten sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder der Mietspiegel beruhe auf unrichtigem oder nicht repräsentativem Datenmaterial, wird der Tatrichter dem nachzugehen haben.
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