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   AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07   

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https://dejure.org/2007,35641
AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07 (https://dejure.org/2007,35641)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 29.08.2007 - 3 C 183/07 (https://dejure.org/2007,35641)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 29. August 2007 - 3 C 183/07 (https://dejure.org/2007,35641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine einseitige Mieterhöhung für modernisierten Altbau (WBS-Mieten)

 
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  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05

    Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07
    Dennoch handelt es sich - wie bereits ausgeführt - um preisfreien Wohnraum, bei dem Mieterhöhungen nur unter Beachtung der materiellen und formellen Voraussetzungen des BGB zulässig sind (BGH, NJW-RR 2007, 667; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., vor § 557 Rn. 43), da die Förderung der Modernisierungsarbeiten außerhalb des sozialen Wohnungsbaus durch vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land Berlin als Förderungsgeber und der Grundstückseigentümerin als Förderungsnehmer mit Vereinbarung einer höchstzulässigen Miete und einschränkenden Bestimmungen zum Mieterhöhungsrecht erfolgte (vgl. Kunze/Tietzsch, Miethöhe und Mieterhöhung, Kap. II Rn. 605).

    Das damit grundsätzlich nicht zu vereinbarende Recht des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Miete nach § 10 WoBindG ist demgegenüber Ausdruck der strengen staatlichen Reglementierung der Miethöhe im Bereich des preisgebundenen Wohnraums (BGH, NJW-RR 2007, 667, 668).

  • BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 41/03

    Zulässigkeit eines Mietverzichts mit anschließender Erhöhung im öffentlich

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07
    Dabei sind Regelungen, die Einfluss auf die künftige Miethöhe haben und dazu führen, dass der Vermieter einseitig und unter Außerachtlassung der §§ 557 ff. BGB die Miete erhöhen kann, unwirksam (vgl. BGH, NZM 2005, 735; BGH, NZM 2004, 136; LG Berlin, GE 2003, 394).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07
    Dabei sind Regelungen, die Einfluss auf die künftige Miethöhe haben und dazu führen, dass der Vermieter einseitig und unter Außerachtlassung der §§ 557 ff. BGB die Miete erhöhen kann, unwirksam (vgl. BGH, NZM 2005, 735; BGH, NZM 2004, 136; LG Berlin, GE 2003, 394).
  • LG Berlin, 07.06.2001 - 62 S 407/00
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07
    Unwirksam sind dementsprechend Klauseln, die eine automatische Anpassung ohne Erhöhungsschreiben vorsehen (LG Berlin, NZM 2002, 947, 948; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 557 b Rn. 58).
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