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   AG Berlin-Mitte, 01.12.2017 - 28 C 22/17   

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https://dejure.org/2017,52837
AG Berlin-Mitte, 01.12.2017 - 28 C 22/17 (https://dejure.org/2017,52837)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 01.12.2017 - 28 C 22/17 (https://dejure.org/2017,52837)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 28 C 22/17 (https://dejure.org/2017,52837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556 Abs 3 BGB, § 560 Abs 4 BGB
    Nebenkostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage von Kosten für eine Türsprechanlage, allgemeine Wartungskosten und eine Thermenreparatur; Abrechnung binnen Jahresfrist; Erhöhung der Vorauszahlungen auf Grundlage des Wirtschaftsplans für das Folgejahr

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Jahresabrechnung ist nicht stets mit der Betriebskostenabrechnung identisch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Eigentumswohnung muss differenziert werden: Welcher Maßstab gilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Bei vermieteter Eigentumswohnung muss differenziert werden: Welcher Maßstab gilt? (IMR 2018, 99)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 01.12.2017 - 28 C 22/17
    Die Beurteilung, ob dies geschehen ist, obliegt dem Tatrichter (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 294/10 -, Rn. 18, juris = NJW 2011, 3642-3644).
  • OLG Rostock, 13.12.2019 - 3 W 130/18

    Streitwert von Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mieterhöhung

    Somit kann nicht davon ausgegangen werden, dass es feststeht, dass die festgestellte Vorauszahlungshöhe nur für ein Jahr Bestand haben wird (so aber (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 01.12.2017, 28 C 22/17, zit nach juris).
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