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   AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22   

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https://dejure.org/2022,38148
AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22 (https://dejure.org/2022,38148)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 02.11.2022 - 123 C 77/22 (https://dejure.org/2022,38148)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 02. November 2022 - 123 C 77/22 (https://dejure.org/2022,38148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Indexmieterhöhung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Indexmieterhöhung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Indexmieterhöhung ist auch bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu berücksichtigen (IMR 2024, 19)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Die Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV) des Landes Berlin genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB und ist ordnungsgemäß bekannt gemacht worden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 -).

    Für die Aufforderung an die Beklagte, die Herabsetzung der monatlichen Miete zu erklären, ist der 42-fache Betrag der Mietdifferenz anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19).

    Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, der vom 19.10.2020 datiert, lag bereits sowohl Instanz- als höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH vor, dass der Streitwert in derlei Fällen nach § 9 ZPO zu beziffern ist (vgl. insbes. BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19).

  • KG, 29.09.2022 - 12 W 26/22

    Zum Streitwert einer Auskunftsklage nach § 556g Abs. 3 BGB

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht nach der Änderung des § 41 Abs. 5 GKG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (a.A. KG, Beschluss vom 29.09.2022 - 12 W 26/22).

    Er hätte vielmehr eine bewusste Regelung schaffen müssen, um den Fall von der Norm umfasst zu sehen (a.A.: KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2022 - 12 W 26/22 -).

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz 1 Var. 1 GKG scheidet mangels vergleichbarer Interessenlage und einer planwidrigen Regelungslücke aus (vgl. zur mangelnden Analogiefähigkeit der Vorschrift BGH, Beschluss vom 14.06.2016 - VIII ZR 43/15 - KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2016 - 8 W 48/16 -).

    Der Gesetzgeber hat sich damit in Kenntnis der vom BGH vorgenommenen Qualifizierung des Regelungskonzepts dahingehend, dass die Regelungen zum (Wohnraum-)Mietrecht im Gerichtskostengesetz jeweils nur punktuell und vor dem Hintergrund einer Kontroverse in der Rechtsprechung erweitert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 43/15 -), dafür entschieden, auch weiter keine allgemeine Begrenzung des Gebührenstreitwerts im Mietrecht zu schaffen.

  • LG Berlin, 20.06.2018 - 65 S 70/18

    Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" wirksam!

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Maßgeblich für den hier geltend gemachten Anspruch ist, dass die Beklagte mit dem Verlangen und der Vereinbarung einer Miete, soweit diese die nach § 556d Abs. 1 in Verbindung mit § 556d Abs. 2 und der Mietenbegrenzungsverordnung Berlin höchst zulässige Miete übersteigt, vorvertragliche Pflichten verletzt hat (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 70/18 -).

    Mit der Abtretung an die Klägerin hat sich der insoweit bestehende Freistellungsanspruch der Mieter in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 65 S 70/18 -).

  • BGH, 13.02.2019 - IV ZB 8/18

    Bemessung des Streitwerts auf der Grundlage der erwarteten Reparaturkosten;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Über den mit dem beantragten Betrag anzusetzenden Wert des Zahlungsbegehrens (Antrag zu 2.) hinaus sind hier auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Antrages zu 3. streitwerterhöhend, insoweit sie über den beantragten Gegenstand hinausgehen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13.02.2019 - IV ZB 8/18 -).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Der Gesetzgeber selbst sieht ausweislich von §§ 558a Abs. 2 Nr. 1, 558c, 558d BGB den Mietspiegel als das beste Mittel zum Nachweis des üblichen Entgelts im Sinne von § 558 BGB an (vgl. BVerfG, Beschluss v. 03.04.1990 - 1 BvR 268/90).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 31/19

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Eine Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG folgt (auch) nicht aus dem Umstand, dass der Inkassodienstleister im Rahmen der von ihm für den Mieter gemäß § 556d Abs. 2 BGB erhobenen Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB) den Vermieter nicht nur zur Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, sondern zusätzlich dazu auffordert, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 31/19 -).
  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 122/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Die Mieter:innnen können durch die Unterzeichnete einer Vertragsurkunde, in der sie die Abtretung ihrer Ansprüche vorsorglich " bestätigt und wiederholt " sowie zusätzlich bereits erfolgte Rechtshandlungen der Klägerin " rückwirkend genehmigt " haben, (erneut) ihr Einverständnis mit der Erbringung einer Rechtsdienstleistung durch die Klägerin sowie eine Abtretung der dort beschriebenen Ansprüche erklären (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 122/21 -).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.03.2014 - 20 C 303/13

    Mieterhöhungsverlangen nach dem Berliner-Mietpreisspiegel 2013: Wohnwerterhöhende

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Die Adresse liegt in einer mittleren Wohnlage und ist, auch wenn der Potsdamer Platz in knapp 1 km Entfernung noch fußläufig zu erreichen ist, nicht mit dem Kurfürstendamm oder der Friedrichstraße zu vergleichen (vgl. AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.03.2014 - 20 C 303/13 -).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 02.11.2022 - 123 C 77/22
    Die Abtretungserklärung ist hinreichend bestimmt und verstößt nicht gegen § 3 RDG (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2020 - VIII ZR 130/19 -, Rn. 80 ff.; Rn. 30 ff.).
  • KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16

    Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer

  • LG Berlin, 12.04.2018 - 67 S 328/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung zur zulässigen

  • AG Berlin-Mitte, 31.05.2023 - 23 C 36/23

    Wirksamkeit einer Einreichung einer Klageschrift mit einer enveloped Signatur

    In richtlinienkonformer Auslegung ist nämlich der Vertrag bei einem Verstoß gegen die Norm nur schwebend bzw. relativ unwirksam und dem Unternehmer eine Berufung auf die Vertragsunwirksamkeit nach § 242 verwehrt, wenn die Verbraucherin in Kenntnis der Zahlungspflichtigkeit des Angebots ein ausdrückliches Erfüllungsverlangen stellt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 2. November 2022 - 123 C 77/22 -, juris m. w. Nw.).

    Eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz 1 Var. 1 GKG scheidet mangels vergleichbarer Interessenlage und einer planwidrigen Regelungslücke aus (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 2. November 2022 - 123 C 77/22 -, Rn. 48, juris m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht nach der Änderung des § 41 Abs. 5 GKG durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 2. November 2022 - 123 C 77/22 -, Rn. 48, juris; a.A. KG, Beschl. v. 29.09.2022 - 12 W 26/22).

  • LG Berlin, 15.02.2023 - 65 T 15/23

    Gebührenstreitwert für Feststellung preisrechtlich zulässiger Miete

    b) Auch die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 41 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 GKG liegen nicht vor (ebenso: AG Mitte, Urt. v. 2. November 2022 - 123 C 77/22, juris).
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