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AG Berlin-Mitte, 03.06.2021 - 3 C 74/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Widerruf Wohnungsmietvertrag - Entschädigungsleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag widerrufen: Für Wohnnutzung ist Entschädigung zu leisten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 03.06.2021 - 3 C 74/20
- LG Berlin, 21.10.2021 - 67 S 140/21
- BGH, 06.12.2022 - VIII ZR 401/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 03.06.2021 - 3 C 74/20
Wie der BGH zuletzt im Dieselskandal entschieden hat, ist selbst im Rahmen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB im Rahmen des Vorteilsausgleichs eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug zu zahlen, da dem deutschen Recht poenale Folgen fremd seien und es vielmehr ein zumutbarer und angemessener Ausgleich zu suchen sei (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, BGHZ 225, 316-352, Rn. 65, 67).
- LG Berlin, 21.10.2021 - 67 S 140/21
Per E-Mail geschlossener Wohnraummietvertrag ohne Widerrufsbelehrung
Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. Juni 2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte - 3 C 74/20 - teilweise abgeändert.