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   AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11   

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https://dejure.org/2011,37287
AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11 (https://dejure.org/2011,37287)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04.05.2011 - 9 C 89/11 (https://dejure.org/2011,37287)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 9 C 89/11 (https://dejure.org/2011,37287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auszahlung des Kautionssparguthabens ohne Nachweis der Fälligkeit; Verpfändungserklärung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Mietsicherheit

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaution als Spareinlage: Auszahlung ohne Nachweis der Fälligkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2009 - 19 U 88/09
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11
    Dazu beruft sich insbesondere auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 13. Oktober 2009, Geschäftszeichen: 19 U 88/09.

    Die folgt insbesondere nicht aus § 241 Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 1282 Absatz 1 Satz 1 BGB, weil die Beklagte der Hausverwaltung der ehemaligen Vermieter des Klägers den erforderten Geldbetrag gemäß §§ 700 Absatz 1; 488 Absatz 1 Satz 1; 1273, 1204 Absatz 2, 1284 BGB in Verbindung mit der "Verpfändungserklärung" vom 30. Oktober 2002 (sowie in Verbindung mit § 164 Absatz 1 BGB) auszahlen muss (vergleiche Oberlandesgericht Karlsruhe, am angegebenen Ort, Ziffer II., zitiert nach BeckRS 2010, 48517).

  • LG Halle, 25.09.2007 - 2 S 121/07

    Rechtskräftige Feststellung der erhobenen Forderung als Voraussetzung für einen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11
    Wegen der im konkreten Fall zwischen dem Kläger als ehemaligem Mieter und seinen ehemaligen Vermietern vereinbarten "Verpfändungserklärung" als gesetzlich zugelassene Abweichung von §§ 1282 Absatz 1 Satz 1, 1228 Absatz 2 Satz 1 BGB (§ 1284 BGB) braucht hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, dass - ohne eine solche "Verpfändungserklärung" - aus dem Wesen der Mietsicherheit folgt, dass sich der Vermieter aus ihr nach Beendigung des Mieterverhältnisses bei streitigen Ansprüchen gegen den Mieter sofort befriedigen darf (so zum Beispiel Oberlandesgericht Karlsruhe, jeweils am angegebenen Ort; Landgericht Berlin, GE 2007, 449 f.) oder aber erst nach entsprechender rechtskräftiger Feststellung dieser Ansprüche (so zum Beispiel Landgericht Halle, NZM 2008, 685; Amtsgericht Bremen, WuM 2007, 399).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 62 T 5/07

    Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung des Mieters gegen die Auszahlung eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11
    Wegen der im konkreten Fall zwischen dem Kläger als ehemaligem Mieter und seinen ehemaligen Vermietern vereinbarten "Verpfändungserklärung" als gesetzlich zugelassene Abweichung von §§ 1282 Absatz 1 Satz 1, 1228 Absatz 2 Satz 1 BGB (§ 1284 BGB) braucht hier auch nicht entschieden zu werden, ob der Rechtsauffassung der Vorzug zu geben ist, dass - ohne eine solche "Verpfändungserklärung" - aus dem Wesen der Mietsicherheit folgt, dass sich der Vermieter aus ihr nach Beendigung des Mieterverhältnisses bei streitigen Ansprüchen gegen den Mieter sofort befriedigen darf (so zum Beispiel Oberlandesgericht Karlsruhe, jeweils am angegebenen Ort; Landgericht Berlin, GE 2007, 449 f.) oder aber erst nach entsprechender rechtskräftiger Feststellung dieser Ansprüche (so zum Beispiel Landgericht Halle, NZM 2008, 685; Amtsgericht Bremen, WuM 2007, 399).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2008 - 8 W 34/08

    Mietkaution: Zugriffsmöglichkeit des Vermieters nach Beendigung des

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.05.2011 - 9 C 89/11
    Zwar ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 18. August 2008, Geschäftszeichen: 8 W 34/08, dieser Auffassung (in: NZM 2009, 817) als auch in seinem Urteil vom 13. Oktober 2009 (= am angegebenen Ort, Ziffer II. 5. d)).
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