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   AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15   

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https://dejure.org/2016,44226
AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15 (https://dejure.org/2016,44226)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04.07.2016 - 115 C 3007/15 (https://dejure.org/2016,44226)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 115 C 3007/15 (https://dejure.org/2016,44226)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt die LVM-Versicherung und deren Versicherungsnehmer gesamtschuldnerisch zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für 52 Tage Ausfall, weil nicht zeitnah Schadensersatz geleistet wurde, mit Urteil vom 4.7.2016 - 115 C 3007/15 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt die LVM-Versicherung und deren Versicherungsnehmer gesamtschuldnerisch zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für 52 Tage Ausfall, weil nicht zeitnah Schadensersatz geleistet wurde, mit Urteil vom 4.7.2016 - 115 C 3007/15 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Jedenfalls hat er, sofern er dazu nicht in der Lage ist, die sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebende Pflicht, den Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung darauf hinzuweisen, um den Schaden gering zu halten (vgl. auch BGH NJW 2005, 1044; OLG Karlsruhe vom 8.8.11 - 1 U 54/11).

    Auch die lange Dauer des Nutzungsausfalls steht dem Anspruch nicht entgegen (vgl. auch BGH v. 25.1.05 - VI ZR 112/04).

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Eine solche Pflicht kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sich der Geschädigte ohne Schwierigkeiten einen solchen beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse belastet wird (vgl. auch BGH v. 16.11.05 - IV ZR 120/04).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Jedenfalls hat er, sofern er dazu nicht in der Lage ist, die sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebende Pflicht, den Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung darauf hinzuweisen, um den Schaden gering zu halten (vgl. auch BGH NJW 2005, 1044; OLG Karlsruhe vom 8.8.11 - 1 U 54/11).
  • OLG München, 02.03.1984 - 10 U 3850/83

    Schadengeringhaltungspflicht; Unfallschaden; Kaskoversicherer;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Wenn die volle Haftung des Schädigers nicht in Frage steht, ist die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme für den Geschädigten nicht zu bejahen (vgl. auch OLG München vom 2.3.84 - 10 U 3850/83).
  • KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für 3 Monate

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Dem steht auch nicht das Urteil des KG vom 9.4.09 - 12 U 23/08 - entgegen.
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Nach dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB wird der Schädiger nicht durch eine freiwillige Leistung eines Dritten entlastet (vgl. auch BGH vom 5.2.13 - VI ZR 363/11, Rn 23 m.w.N.).
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