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AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015, qualifizierter Mietspiegel als einfacher Mietspiegel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietspiegel "sticht" Vergleichswohnungen desselben Objekts!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 03.06.2003 - 65 S 17/03
Feststellung der Ortsüblichkeit eines verlangten Mietzinses; Orientierung am …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
Sie bietet damit ein objektives, berechenbares und nachvollziehbares Schema, mit der die ortsübliche Miete der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung von § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden kann (vgl. LG Berlin, Urt. v. 03.06.2003, Az. 65 S 17/03). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels
- LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2015 - 7 S 1731/15
Zustimmung zur Mieterhöhung
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
Insoweit können drei benannte Wohnungen aus demselben Objekt dem im Mietspiegel abgebildeten Querschnitt - unabhängig davon, wie umfangreich dessen zugrunde liegende Daten waren - niemals überlegen sein (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 7 S 1731/15). - BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12
Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
Insoweit stellen selbst sechs Vergleichswohnungen im Regelfall eine zu geringe Datengrundlage dar, um im Prozess die ortsübliche Vergleichsmiete zu beweisen, was insbesondere dann gilt, wenn die benannten Vergleichswohnungen - wie hier - alle aus dem Objekt der Kläger stammen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.-,Az.: VIII ZR 346/12).