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   AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15   

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https://dejure.org/2016,10805
AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15 (https://dejure.org/2016,10805)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 06.04.2016 - 7 C 185/15 (https://dejure.org/2016,10805)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 06. April 2016 - 7 C 185/15 (https://dejure.org/2016,10805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015, qualifizierter Mietspiegel als einfacher Mietspiegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietspiegel "sticht" Vergleichswohnungen desselben Objekts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 03.06.2003 - 65 S 17/03

    Feststellung der Ortsüblichkeit eines verlangten Mietzinses; Orientierung am

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
    Sie bietet damit ein objektives, berechenbares und nachvollziehbares Schema, mit der die ortsübliche Miete der streitgegenständlichen Wohnung unter Zugrundelegung von § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden kann (vgl. LG Berlin, Urt. v. 03.06.2003, Az. 65 S 17/03).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
    Der Gesetzgeber selbst sieht ausweislich von §§ 558a Abs. 2 Nr. 1, 558c, 558d BGB den Mietspiegel als das beste Mittel zum Nachweis des üblichen Entgelts im Sinne von § 558 BGB an (vgl. BverfG, Beschluss v. 03.04.1990, Az. 1 BvR 268/90).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.05.2015 - 7 S 1731/15

    Zustimmung zur Mieterhöhung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
    Insoweit können drei benannte Wohnungen aus demselben Objekt dem im Mietspiegel abgebildeten Querschnitt - unabhängig davon, wie umfangreich dessen zugrunde liegende Daten waren - niemals überlegen sein (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 11.05.2015, Az.: 7 S 1731/15).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12

    Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 06.04.2016 - 7 C 185/15
    Insoweit stellen selbst sechs Vergleichswohnungen im Regelfall eine zu geringe Datengrundlage dar, um im Prozess die ortsübliche Vergleichsmiete zu beweisen, was insbesondere dann gilt, wenn die benannten Vergleichswohnungen - wie hier - alle aus dem Objekt der Kläger stammen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.-,Az.: VIII ZR 346/12).
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