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   AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17   

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AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17 (https://dejure.org/2018,15857)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09.03.2018 - 124 C 3012/17 (https://dejure.org/2018,15857)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09. März 2018 - 124 C 3012/17 (https://dejure.org/2018,15857)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt die Allianz Versicherungs-AG im Schadensersatzprozess aus abgetretenem Recht im Wege der Klagehäufung zur Zahlung testlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 9.3.2018 - 124 C 3012/17 -.

 
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  • KG, 30.04.2015 - 22 U 31/14

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Mangels konkreter Honorarvereinbarung kommt es somit vorliegend nicht darauf an, ob der Geschädigte möglicherweise deutlich überhöhte Gutachterkosten erkennen konnte (KG, Urteil vom 30.04.2015, Az.: 22 U 31/14, zitiert nach juris).

    Das Gericht hält die aufgrund der BVSK-Honorarbefragung 2013 ermittelten Tabellen für eine geeignete Schätzgrundlage sowohl für das Grundhonorar als auch für die Nebenkosten (vgl. insoweit bsph. KG, Urteil vom 30.04.2015, Az.: 22 U 31/14, dort Rn. 47 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Die Zahlung eines höheren Betrages wäre nicht "erforderlich" im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 471/12 -, Rn. 28, Juris).
  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    b) Bezüglich der übrigen Fälle 2, 3, 4, 5 und 8 fehlt zwischen den Zedentinnen und dem Kläger eine konkrete Preisvereinbarung, sodass die Zedentlnnen bzw. die Beklagte lediglich die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB schulden, die gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen ist (vgl. etwa jüngst: BGH, Urteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 -, juris).
  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Auch ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung  des  ihm  zugänglichen  Markts verpflichtet,  um  einen  möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH, Urteil vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15 -, Rn. 18, juris).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Verlangt der Sachverständige bei Vertragsabschluss Preise, die - für den Geschädigten erkennbar - deutlich überhöht sind, kann sich die Beauftragung dieses Sachverständigen als nicht erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erweisen (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15 -, Rn. 13, juris).
  • LG Freiburg, 24.11.2016 - 3 S 145/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    In der Rechtsprechung ist insoweit etwa anerkannt, dass vereinbarte Kosten bei einer Überhöhung von 15-20 Prozent für einen Laien, der sich nicht mit Sachverständigenkosten befasst hat, im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle nicht erkennbar sind und daher für eine weitere Prüfung keine Veranlassung besteht (LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. November 2016 - 3 S 145/16 -, Rn. 33, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2016 - 5 S 333/15 - Rn, 16, juris).
  • LG Stuttgart, 28.07.2016 - 5 S 333/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    In der Rechtsprechung ist insoweit etwa anerkannt, dass vereinbarte Kosten bei einer Überhöhung von 15-20 Prozent für einen Laien, der sich nicht mit Sachverständigenkosten befasst hat, im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle nicht erkennbar sind und daher für eine weitere Prüfung keine Veranlassung besteht (LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. November 2016 - 3 S 145/16 -, Rn. 33, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2016 - 5 S 333/15 - Rn, 16, juris).
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sich das Honorar gemäß der Vergütungsvereinbarung als geradezu willkürlich darstellt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen (vgl. OLG München, Urteil vom 26.02.2016, Az. 10 U 579/15).
  • LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 168/14

    Zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten nach einem

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Da maßgeblich die branchenüblichen Preise sind und sich aus der Anmerkung der BVSK-Umfrage zur Abrechnungspraxis der Sachverständigen ergibt, dass es branchenüblich ist, die Nebenkosten gerade nicht als tatsächlichen Aufwand abzubilden, kann der Geschädigte allein daraus, dass die Nebenkostenpositionen im Verhältnis zum Aufwand sehr hoch erscheinen, keine relevanten Erkenntnisse ziehen (vgl. LG Fulda, Urteil vom 24, April 2015 - 1 S 168/14 - Rn. 28, juris).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.03.2018 - 124 C 3012/17
    Auch der Bundesgerichtshof hat die BVSK-Tabellen bei der Ermittlung der üblichen Vergütung nicht von vornherein als ungeeignete Schätzgrundlage angesehen (BGH, Urteil vom 04.04.2006, Az.: X ZR 80/05, zitiert nach juris).
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