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   AG Berlin-Mitte, 12.02.2018 - 109 C 3042/17   

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https://dejure.org/2018,15855
AG Berlin-Mitte, 12.02.2018 - 109 C 3042/17 (https://dejure.org/2018,15855)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 12.02.2018 - 109 C 3042/17 (https://dejure.org/2018,15855)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 109 C 3042/17 (https://dejure.org/2018,15855)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt im Klagehäufungsverfahren mit Urteil vom 12.2.2018 - 109 C 3042/17 - die Allianz Versicherungs AG im Schadensersatzprozess zur Zahlung restlicher, erfüllungshalber abgetretener Sachverständigenkosten.

 
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  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 112 C 3053/14

    Zur Ersatzfähigkeit des unfallbedingten Kfz.-Sachverständigenhonorars

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 12.02.2018 - 109 C 3042/17
    So unterliegt es keinen Bedenken, wenn ein Sachverständiger ein Grundhonorar berechnet und dafür Nebenkosten für Schreibkosten, Porto-Telefonkosten pauschal, Fahrtkosten sowie für Lichtbilder berechnet (so auch Amtsgericht Mitte, 112 C 3053/14).
  • AG Siegburg, 02.01.2016 - 113 C 191/15

    Auswahl des Kfz-Sachverständigen durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 12.02.2018 - 109 C 3042/17
    Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei vorrangig nach der Preisvereinbarung und nur bei dessen Fehlen nach der Üblichkeit des abgerechneten Preises,  nicht aber nach den Eigenkosten des Sachverständigen (so auch Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 2. Januar 2016, 113 C 191/15).
  • AG Berlin-Mitte, 11.09.2015 - 4 C 3071/15

    Ermittlung ersatzfähiger Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 12.02.2018 - 109 C 3042/17
    Im vorliegenden Fall durften sich die Geschädigten damit begnügen, einen ohne Weiteres erreichbaren Sachverständigen -den Kläger- zu beauftragen, sie mussten nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (vgl. dazu allgemein Amtsgericht Mitte, 4 C 3071/15, Rd.Nr. 8).
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