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AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 543 Abs 2 Nr 3 BGB, § 546 Abs 1 BGB
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Räumungsprozess wegen Zahlungsverzugskündigung - IWW
§ 91a Abs. 1 S. 1 ZPO
Mietrecht, Erledigungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
- LG Berlin, 30.11.2021 - 67 T 76/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Ansbach, 22.12.2020 - 1 T 1379/20
Mitbesitz an Mieträumen
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Aus dem bloßen Vorhandensein eines Namensschildes an der Klingel sowie an dem Briefkasten folgert der Rechtsverkehr regelmäßig nicht, dass nach wie vor ein Besitzverhältnis bezüglich der Wohnung besteht (a.A. LG Ansbach, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 1 T 1379/20, juris Rn. 5).(Rn.7).Aus dem bloßen Vorhandensein eines Namensschildes an der Klingel sowie am Briefkasten folgert der Rechtsverkehr regelmäßig nicht, dass nach wie vor ein Besitzverhältnis bezüglich der Wohnung besteht (a.A. LG Ansbach, Beschl. v. 22.12.2020 - 1 T 1379/20 - juris Rn. 5).
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Dem steht nicht entgegen, wenn er unter anderem seinen Umzug der Meldebehörde nicht anzeigt, der Post keinen Nachsendeauftrag erteilt und sein Namensschild an der Wohnungstür belässt (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1987 - VI ZR 268/86 -, juris Rn. 12). - BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81
Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Zwar hat der Beklagte zu 1 zu Recht darauf hingewiesen, dass insoweit bereits das objektive Bestehen des Zurückbehaltungsrechts den Eintritt des Schuldnerverzuges hindert (BGH, Urteil vom 07.05.1982 - V ZR 90/81 -, juris Rn. 14). - OLG Hamburg, 05.09.2011 - 8 W 55/11
Erledigung eines Rechtsstreits bzgl. Räumungsanspruchs gegenüber einem …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 13.10.2021 - 123 C 108/21
Es mag sein, dass der Geschäftsführer einer juristischen Person, der sich auch selbst in der Wohnung aufhält, durch die Anbringung seines Namens an dem Briefkasten der Wohnung ohne Hinweis auf seine Geschäftsführereigenschaft nach außen dokumentiert, dass er neben der juristischen Person als eigenständiger Mitbesitzer der Räumlichkeiten anzusehen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.09.2011 - 8 W 55/11 -, juris Rn. 3 ff.).