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   AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19 WEG   

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https://dejure.org/2020,21578
AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19 WEG (https://dejure.org/2020,21578)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16.03.2020 - 26 C 5003/19 WEG (https://dejure.org/2020,21578)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 16. März 2020 - 26 C 5003/19 WEG (https://dejure.org/2020,21578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Beschlusskompetenz bzgl. einer Umzugskostenpauschale

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umzugskostenpauschale i.H.v. 100 Euro ist zu teuer!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschluss der Eigentümerversammlung über eine Umzugskostenpauschale

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Umzugskostenpauschale (noch) beschlossen werden? (IMR 2021, 171)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 01.11.2017 - 13 S 69/16

    Ein Beschluss über eine Umzugskostenpauschale von 100 EUR entspricht nicht

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19
    Das Gericht teilt vorliegend die Auffassung des Landgerichts Frankfurt/Main, dass eine Pauschale von 100, 00 EUR eine deutliche Überschreitung darstellt und nicht mehr als maßvoll bezeichnet werden kann (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 01. November 2017 - 2-13 S 69/16 -, Rn. 5).
  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19
    Zudem ist der klagenden Partei neben dem regelmäßigen Zeitraum von 14 Tagen eine weitere Erledigungsfrist zuzubilligen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18) und es für den Fristbeginn entscheidend darauf ankommt, dass die Partei erst tätig werden muss, wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung bei ihr eingeht (BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16

    Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19
    Zudem ist der klagenden Partei neben dem regelmäßigen Zeitraum von 14 Tagen eine weitere Erledigungsfrist zuzubilligen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2019 - V ZR 34/18) und es für den Fristbeginn entscheidend darauf ankommt, dass die Partei erst tätig werden muss, wenn die Gerichtskostenvorschussrechnung bei ihr eingeht (BGH, Urteil vom 29. September 2017 - V ZR 103/16 -).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19
    Bei der Anwendung des § 167 ZPO ist zu berücksichtigen, dass es keine absolute zeitliche Grenze gibt, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als demnächst anzusehen ist und Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch das Gerichts verursacht worden sind, sich die klagende Partei grundsätzlich nicht zurechnen lassen muss (vgl. jüngst: BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 262/18).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 16.03.2020 - 26 C 5003/19
    Denn Umzüge führen in der Regel zu einer gesteigerten Inanspruchnahme von Treppenhäusern und Aufzügen, lassen sich selbst bei sorgfältig arbeitenden Umzugskräften in der Regel nicht vermeiden und der Aufwand an Zeit und Kosten für die Beseitigung von Abnutzungen und Schäden lässt sich nur schwer quantifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 01. Oktober 2010 - V ZR 220/09 -).
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