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   AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22 V   

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https://dejure.org/2022,24188
AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22 V (https://dejure.org/2022,24188)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 17.08.2022 - 112 C 26/22 V (https://dejure.org/2022,24188)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 17. August 2022 - 112 C 26/22 V (https://dejure.org/2022,24188)
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  • KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
    Er kann deshalb sowohl die endgültige Höhe der Kosten einer tatsächlich durchgeführten Reparafur als auch die hierdurch entstehende Umsatzsteuer sowie die tatsächliche Reparaturdauer derzeit nicht bemessen, so dass seinem Feststellungsantrag stattzugeben ist (vgl. Kammergericht, Urteil vom 30.8.2008, Aktenzeichen 22 U 13/08).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
    Der Kläger ist an seine Abrechnung auf Gutachtenbasis nicht gebunden, sondern kann auf eine Abrechnung auf der Grundlage der durch eine erfolgte Reparatur tatsächlich entstandenen Kosten übergehen (vgl. BGH, Urteil vom 0 28/22 V -Seite 7 - 17.10.2008, Aktenzeichen VI ZR 249/05).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
    Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Werkstatt verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (vergleiche Urteile des BGH vom 20.10.2009 zum Aktenzeichen VI ZR 53/09 und 23.2.2010 zum Aktenzeichen VI ZR 91/09).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
    Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen freien Werkstatt verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (vergleiche Urteile des BGH vom 20.10.2009 zum Aktenzeichen VI ZR 53/09 und 23.2.2010 zum Aktenzeichen VI ZR 91/09).
  • EuGH, 14.12.2023 - C-28/22

    Getin Noble Bank (Délai de prescription des actions en restitution) - Vorlage zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.08.2022 - 112 C 26/22
    - C 28/22 V -Seite 8 -.
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