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   AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17   

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https://dejure.org/2018,25854
AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17 (https://dejure.org/2018,25854)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19.03.2018 - 26 C 55/17 (https://dejure.org/2018,25854)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19. März 2018 - 26 C 55/17 (https://dejure.org/2018,25854)
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  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Dabei ist nicht entscheidend auf den Wortlaut der Anträge, sondern vielmehr auf den erklärten Willen, wie er aus der Klagebegründung, den sonstigen Begleitumständen und nicht zuletzt der Interessenlage hervorgeht, abzustellen, wobei im Zweifel gilt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, NZM 2016, 523, beck-online).

    Bei einer solchen Klage dürfen gerichtliche Maßnahmen wegen des mit der Beschlussersetzung verbundenen Eingriffs in die Privatautonomie der Wohnungseigentümer nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist (vgl. BGH, NZM 2016, 523, beck-online).

  • LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Gültigkeit eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert war (vgl. etwa: LG Hamburg, Urteil vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 -, Rn. 20, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 28. September 2016 - 75 C 44/16 -, Rn. 19, juris; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG -, Rn. 48, juris; ).

    Demgemäß kommt ein richterlicher Eingriff in die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund bestehender Kontroversen nicht mehr imstande sind, sich selbst zu organisieren und - trotz Notwendigkeit (das Entschließungsermessen ist reduziert auf Null) - keine Regelung mehr treffen können (vgl. etwa: LG Dortmund, ZWE 2015, 374, beck-online; ähnlich: LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2015 - 318 S 75/14 und LG München I, Urteil vom 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 -, Rn. 37, juris, sowie: BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 410 f., beck-online).

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Der Anspruch auf interessengerechte Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 3 WEG ist - sofern nicht nur eine bestimmte Regelung verlangt werden kann - nach § 21 Abs. 8 WEG durchzusetzen (vgl. BGH, ZWE 2016, 453, beck-online).
  • LG München I, 21.01.2016 - 36 S 2041/15

    Wohnungseigentum: Kein Anspruch des Stellplatzeigentümers auf Zustimmung zur

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Lademöglichkeiten für Elektroautos gehören - jedenfalls derzeit - aber gerade (noch) nicht zu einem solchen Mindeststandard (vgl. LG München I, Urteil v. 21.1.2016 - 36 S 2041/15, BeckRS 2016, 103463, beck-online).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Demgemäß kommt ein richterlicher Eingriff in die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund bestehender Kontroversen nicht mehr imstande sind, sich selbst zu organisieren und - trotz Notwendigkeit (das Entschließungsermessen ist reduziert auf Null) - keine Regelung mehr treffen können (vgl. etwa: LG Dortmund, ZWE 2015, 374, beck-online; ähnlich: LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2015 - 318 S 75/14 und LG München I, Urteil vom 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 -, Rn. 37, juris, sowie: BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 410 f., beck-online).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert war (vgl. etwa: LG Hamburg, Urteil vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 -, Rn. 20, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 28. September 2016 - 75 C 44/16 -, Rn. 19, juris; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG -, Rn. 48, juris; ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2016 - 75 C 44/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Anfechtung eines Negativbeschlusses;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert war (vgl. etwa: LG Hamburg, Urteil vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 -, Rn. 20, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 28. September 2016 - 75 C 44/16 -, Rn. 19, juris; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG -, Rn. 48, juris; ).
  • LG Itzehoe, 24.01.2012 - 11 S 16/11

    Keine rückwirkende Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln!

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    (4) Soweit der Kläger die Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 15, 16, 18, 20, 21, 23 sowie die entsprechende positive Beschlussfassung begehrt, ist zu berücksichtigen, der einzelne Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Vergemeinschaftung von Unterlassungsansprüchen hat, die er als Individualansprüche auch selbst durchsetzen könnte (vgl. etwa: LG Itzehoe, Urteil vom 24. Januar 2012 - 11 S 16/11 -, juris; so auch: Abramenko in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 10 WEG, Rn. 116; Bärmann/Suilmann WEG § 10 Rn. 253-255, beck-online).
  • BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98

    Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Denn zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, dass vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt werden (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. August 1998 - 2Z BR 97/98 -, juris).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17
    Das für die Anfechtungsklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass der Kläger durch die Ablehnung gegebenenfalls in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt wird (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 02. Oktober 2015 - V ZR 5/15 -, Rn. 8, juris m.w.N.).
  • LG Dortmund, 21.04.2015 - 1 S 445/14

    Keine Instandsetzung ohne Bestandsaufnahme!

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