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   AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21 WEG   

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https://dejure.org/2022,18339
AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21 WEG (https://dejure.org/2022,18339)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19.04.2022 - 22 C 36/21 WEG (https://dejure.org/2022,18339)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 19. April 2022 - 22 C 36/21 WEG (https://dejure.org/2022,18339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine fristwahrende Rubrumsberichtigung bei einer Anfechtungsklage

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Falscher Anfechtungsgegner - Rubrumsberichtigung oder Parteiwechsel??? - §§ 45 WEG; 319 ZPO

  • mietrechtsiegen.de

    Klage gegen die übrigen Eigentümer der WEG - Klagegegner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übrige Eigentümer ≠ Verband!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Maßgeblich für die Abgrenzung zur Parteiänderung ist die Auslegung der gewählten Bezeichnung für die Beklagte (BGH BeckRS 2015, 12068 Rn. 21; NJW 2011, 1453 Rn. 12).

    Bei der Auslegung sind die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben und der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BGH BeckRS 2017, 116566 Rn. 20; NJW-RR 2013, 394 Rn. 13; NJW 2011, 1453; NJW-RR 2008, 582).

  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12

    Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der empfangenden Sicht beizulegen ist (BGH NJW-RR 2013, 1169 Rn. 14; 2013, 394 Rn. 13).

    Bei der Auslegung sind die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben und der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BGH BeckRS 2017, 116566 Rn. 20; NJW-RR 2013, 394 Rn. 13; NJW 2011, 1453; NJW-RR 2008, 582).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Bei der Auslegung sind die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben und der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BGH BeckRS 2017, 116566 Rn. 20; NJW-RR 2013, 394 Rn. 13; NJW 2011, 1453; NJW-RR 2008, 582).

    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG NZA-RR 2015, 380 Rn. 13; BGH MDR 2008, 524).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (BAG NZA-RR 2015, 380 Rn. 13; BGH MDR 2008, 524).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Die Nichtigkeit kann sich ferner daraus ergeben, dass der Beschluss seinem Inhalt nach gegen andere zwingende gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) verstößt (BGH NJW 2009, 2132).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Soweit der BGH im Urteil vom 6.11.2009 (Az.: V ZR 73/09) für das alte Recht entschieden hatte, dass ein Parteiwechsel von der Wohnungseigentümergemeinschaft auf die übrigen Eigentümer auch nach Ablauf der Klagefrist möglich und fristwahrend sei, kann dies nicht auf die spiegelbildliche Situation nach dem neuen Recht übertragen werden, denn der BGH hat in der genannten Entscheidung darauf abgestellt, dass der Verwalter, der auf jeden Fall in der Klageschrift benannt sein muss, gesetzliche Zustellungsvollmacht sowohl für die Gemeinschaft als auch für die einzelnen Eigentümer hat (vgl. Ziffer 16 der Entscheidungsgründe des BGH).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Maßgeblich für die Abgrenzung zur Parteiänderung ist die Auslegung der gewählten Bezeichnung für die Beklagte (BGH BeckRS 2015, 12068 Rn. 21; NJW 2011, 1453 Rn. 12).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Bei der Auslegung sind die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben und der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (BGH BeckRS 2017, 116566 Rn. 20; NJW-RR 2013, 394 Rn. 13; NJW 2011, 1453; NJW-RR 2008, 582).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.04.2021 - 73 C 8/21

    Wahrung der Klagefrist bei einem Parteiwechsel im Rahmen einer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Diese Erwägung trägt hier gerade nicht (AG Charlottenburg, Urteil vom 16. April 2021 - 73 C 8/21 - so auch: Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 45 Rn. 22).
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 71/11

    Verjährungshemmung für Ansprüche auf Baumängelbeseitigung durch selbständiges

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 19.04.2022 - 22 C 36/21
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der empfangenden Sicht beizulegen ist (BGH NJW-RR 2013, 1169 Rn. 14; 2013, 394 Rn. 13).
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