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   AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16   

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AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16 (https://dejure.org/2017,49399)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 20.03.2017 - 109 C 3029/16 (https://dejure.org/2017,49399)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 20. März 2017 - 109 C 3029/16 (https://dejure.org/2017,49399)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt die bei der VHV Versicherte zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten und der Gerichtskostenzinsen mit Urteil vom 20.3.2017 - 109 C 3029/16 -.

 
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  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16
    Liegen die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen, so sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (vgl. dazu BGH, VI ZR 357/13).
  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2014 - 112 C 3053/14

    Zur Ersatzfähigkeit des unfallbedingten Kfz.-Sachverständigenhonorars

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16
    Es unterliegt keinen Bedenken, wenn ein Sachverständiger ein Grundhonorar abrechnet und daneben Nebenkosten für Schreibkosten, Porto-/Telefonkosten pauschal sowie Fahrtkosten sowie Kosten für Lichtbilder berechnet (so auch Amtsgericht Mitte, 112 C 3053/14).
  • AG Siegburg, 02.01.2016 - 113 C 191/15

    Auswahl des Kfz-Sachverständigen durch den Geschädigten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16
    Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei vorrangig nach der Preisvereinbarung und bei dessen Fehlen nach der Üblichkeit des abgerechneten Preises, nicht aber nach den Eigenkosten des Sachverständigen (so auch Amtsgericht Siegburg, Urteil vom 2. Januar 2016 - 113 C 191/15 -).
  • AG Berlin-Mitte, 11.09.2015 - 4 C 3071/15

    Ermittlung ersatzfähiger Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16
    Der Geschädigte muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (vgl. Amtsgericht Mitte, 4 C 3071/15).
  • AG Berlin-Mitte, 24.02.2015 - 103 C 3089/14

    Orientierung der Sachverständigenkosten an der Schadenshöhe

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 20.03.2017 - 109 C 3029/16
    Ein Sachverständiger darf seine Vergütung auch einseitig bestimmen (vgl. Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24. Februar 2015, 103 C 3089/14).
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