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   AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20   

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AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20 (https://dejure.org/2020,48618)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 22.10.2020 - 21 C 46/20 (https://dejure.org/2020,48618)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 21 C 46/20 (https://dejure.org/2020,48618)
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  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Der Geschädigte darf auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich auf Basis der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat oder - en Solagerten Fällen - auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt abrechnen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182; LG Berlin Urteil vom 17. April 2000 - 58 S 428/99, BeckRS 2000, 10916, beckonline).

    Hierfür trägt der Schädiger die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der BGH eine Entfernung zwischen: Wohnort und Referenzwerkstatt von 21 km noch für zumutbar erachtet hat (BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, Rn. 12, juris).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Nicht entscheidend gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen spricht ferner, dass er der Ehemann der Klägerin ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87, NJW 1988, 566).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Allerdings sind die Streitwerte für den zurückgenommenen Feststellungsantrag und den in der mündlichen Verhandlung erneut gestellten Antrag nicht zusammenzurechnen, weil sie den identischen Streitgegenstand betreffen (vgl. zum parallel zu behandelnden Fall des Parteiwechsels: OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2018 - 29 W 1855/17 -, juris).
  • LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Der Geschädigte darf auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich auf Basis der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat oder - en Solagerten Fällen - auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt abrechnen (BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - VI ZR 182/16, NJW 2017, 2182; LG Berlin Urteil vom 17. April 2000 - 58 S 428/99, BeckRS 2000, 10916, beckonline).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Bei der Bestimmung der noch zumutbaren Entfernung hat das Gericht dabei nicht nur berücksichtigt, dass die Klägerin diese Strecke viermal zur Abgabe und Abholung des Fahrzeuges, (davon zwei Strecken mit öffentlichen Verkehrsmitteln) zurücklegen muss, sondern auch, dass die Klägerin die Werkstatt gegebenenfalls erneut für Nacharbeiten und Gewährleistungsarbeiten aufsuchen muss (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, Rn. 14, juris).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 22.10.2020 - 21 C 46/20
    Dieser Betrag bemisst sich danach, was vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Eigentümers in der Lage des Geschädigten für die Instandsetzung des Fahrzeuges zweckmäßig und angemessen erscheint (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. u. a. BGH, Urteil vom 20. Juni 1989 - VI ZR 334/88, NJW 1989, 3009).
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