Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Umgehung Mietpreisbremse durch Kettenmietverhältnis?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umgehung der Mietpreisbremse durch Kettenmietverhältnis?
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietpreisbremse mit Kettenmietverhältnis umgehbar?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufeinanderfolgende Befristungen eines Mietvertrags können zu unbefristetem Mietverhältnis führen (IMR 2022, 315)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21
- LG Berlin, 13.09.2023 - 67 S 51/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21
In einem solchen Gebiet liegt die hier streitgegenständliche Wohnung nach der maßgeblichen Mietenbegrenzungsverordnung, die wirksam ist (BGH, Urt. vom 27.05.2020 - VIII ZR 45/19 -) und nach der das gesamte Gebiet der Stadt Berlin dem Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt unterfällt. - OLG Hamm, 31.10.1980 - 4 REMiet 1/80
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21
Der Umstand, dass möbliert der Wohnraum überlassen wird, indiziert für sich allein die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch nicht ebenso wenig wie eine Befristung des Mietvertrages (vgl. OLG Hamm NJW 1981, 290). - BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21
Die Regelungen der §§ 556d ff. BGB sind entgegen der von der Beklagtenseite vertretenen Auffassung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18 und 1 BvR 1595/18 verfassungsgemäß und das ist für das Gericht maßgebend. - BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90
Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 24.01.2022 - 20 C 198/21
Ein Umgehungsgeschäft liegt vor, wenn durch Umgehung verbotener rechtlicher Gestaltungen ein vom Gesetz verbotener Erfolg herbeigeführt werden soll (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90).