Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49598
AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15 (https://dejure.org/2016,49598)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26.05.2016 - 4 C 3316/15 (https://dejure.org/2016,49598)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 4 C 3316/15 (https://dejure.org/2016,49598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,49598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Berlin-Mitte verurteilt mit klaren Worten im Urteil vom 26.05.2016 - 4 C 3316/15 - die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse und ihren Versicherungsnehmer als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher Reparaturkosten und restlicher Sachverständigenkosten.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13; Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

    Hinsichtlich der Methode zur Abrechnung der Grund gebühr muss sich der Verkehrsunfallgeschädigte vom Schädiger gerade nicht auf eine bestimmte Abrechnungsmethode, wie die Honorarumfrage bzw. das Gesprächsergebnis eines Sachverständigenverbandes, verweisen lassen (BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Denn nur wenn der Verkehrsunfallgeschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15
    Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13; Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

    Hierin schlagen sich die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig nieder (BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15
    Der Schädiger kann den Geschädigten zwar unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; zuletzt: BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15
    Der später ermittelte Schadensumfang kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung nach § 287 ZPO allenfalls ein Gesichtspunkt für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen -wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs - ausgereicht hätten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 365/03 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 26.05.2016 - 4 C 3316/15
    Der Schädiger kann den Geschädigten zwar unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; zuletzt: BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht