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   AG Berlin-Mitte, 31.01.2019 - 10 C 3030/18   

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https://dejure.org/2019,52659
AG Berlin-Mitte, 31.01.2019 - 10 C 3030/18 (https://dejure.org/2019,52659)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 31.01.2019 - 10 C 3030/18 (https://dejure.org/2019,52659)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 10 C 3030/18 (https://dejure.org/2019,52659)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.01.2019 - 10 C 3030/18
    Gelingt ihm dies, greift für die Frage der Schadenshöhe der erleichterte Beweismaßstab des § 287 ZPO ein; gegebenenfalls kommt auch eine Schadensschätzung in Betracht (OLG Düsseldorf, NZV 2008, Seite 295).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.01.2019 - 10 C 3030/18
    Ersteres - den so genannten Primärschaden - hat der Geschädigte nach dem strengen Maßstab des 8 286 ZPO zu beweisen (KG, NJW 2008, Seite 1006; OLG Hamburg, r + s 2001).
  • LG Berlin, 03.09.2019 - 54 S 33/19
    Landgericht Berlin Az: 545 33/19 10 C 3030/18 AG Mitte .

    Proz vollmächtigte: erteilt das Landgericht Berlin - Ziviikammer 54 - durch die Vizepräsidentin des Landgerichts 01 die Richterin am Landgericht u und die Richterin Du am 22.08.2019 folgenden Hinweis: Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 31.01.2019, Az. 10 C 3030/18, gemäß & 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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