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   AG Berlin-Neukölln, 08.03.2017 - 16 C 395/16   

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https://dejure.org/2017,15394
AG Berlin-Neukölln, 08.03.2017 - 16 C 395/16 (https://dejure.org/2017,15394)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 08.03.2017 - 16 C 395/16 (https://dejure.org/2017,15394)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 08. März 2017 - 16 C 395/16 (https://dejure.org/2017,15394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Ungezieferbefall seiner Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befall mit Bettwanzen: Mieter schuldet Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Beweispflicht bei Bettwanzenbefall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bettwanzenbefall - Mieter haftet nach langer Mietdauer!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kammerjäger im Einsatz - Vermieter oder Mieter: Wer muss den Kampf gegen Bettwanzen bezahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Bettwanzenbefall nach längerer Mietdauer haftet der Mieter - Mieter muss Schadensersatz wegen Kosten eines Kammerjägers leisten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Mieters für Kosten des Kammerjägers? (IMR 2017, 359)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 31.05.2010 - 12 U 147/09

    Gewerberaummiete: Darlegungs- und Beweislast bei Eintritt eines Wasserschadens im

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 08.03.2017 - 16 C 395/16
    Dies gilt jedoch nicht, wenn im Obhutsbereich des Mieters beim Mietgebrauch ein Schaden entsteht (BGH, Grundeigentum 1998, 175 f.; KG, MDR 2010, 1109 f).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 08.03.2017 - 16 C 395/16
    Dies gilt jedoch nicht, wenn im Obhutsbereich des Mieters beim Mietgebrauch ein Schaden entsteht (BGH, Grundeigentum 1998, 175 f.; KG, MDR 2010, 1109 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 8 SO 7/20
    Die Ausführungen der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dass der Schädlingsbefall bei einer Dauer des Mietverhältnisses von bereits fünf Jahren wahrscheinlich der Sphäre des Antragstellers zuzurechnen ist (zu den Beweislastregeln im Wohnraummietvertragsrecht nach der sog. Sphärentheorie vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.2.2015 - 4 U 51/14 - juris Rn. 30 und zu einem Bettwanzenbefall im Besonderen AG Neukölln, Urteil vom 8.3.2017 - 16 C 395/16 - juris Rn. 6), erscheint nach den Umständen des Einzelfalles plausibel, ebenso dass der Antragsteller unter diesen Umständen wegen seiner besonderen sozialen Situation davon abgesehen hat, die Ungezieferbeseitigung von seinen Vermietern zu verlangen.
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