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   AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - 10 C 391/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52441
AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - 10 C 391/16 (https://dejure.org/2016,52441)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 19.12.2016 - 10 C 391/16 (https://dejure.org/2016,52441)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 10 C 391/16 (https://dejure.org/2016,52441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter darf Kochplatten durch Cerankochfeld ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Cerankochfeld statt Kochplatten ist zu dulden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterin will keinen neuen Herd - Ersetzt die Vermieterin einen alten Plattenherd durch einen Herd mit Cerankochfeld, erhöht das den Wohnwert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht einer Modernisierung durch Herd mit Cerankochfeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Austausch eines Plattenherds durch Herd mit Cerankochfeld stellt duldungspflichtige Bagatellmodernisierung dar - Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herdaustausch in Mietwohnung kann Modernisierung sein (IMR 2017, 1049)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2011 - VIII ZR 20/11

    Wohnraummiete: Abweisung einer Klage auf Duldung einer Modernisierungsmaßnahme;

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - 10 C 391/16
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 17.8.2011 (- VIII ZR 20/11) steht dem nicht entgegen, da sie hierzu keine Aussage trifft.
  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07

    Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - 10 C 391/16
    Eine etwaige Mieterhöhung nach § 558 BGB ist im Rahmen der Ankündigungspflicht einer Modernisierungsmaßnahme aber nicht beachtlich (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2008 - VIII ZR 275/07).
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