Rechtsprechung
   AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26541
AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09 (https://dejure.org/2010,26541)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 04.01.2010 - 27 F 2616/09 (https://dejure.org/2010,26541)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 04. Januar 2010 - 27 F 2616/09 (https://dejure.org/2010,26541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • famrb.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels nach § 36 Nr. 1 EGZPO (Helmut Borth; FamRB 2010, 105)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1087
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
    Das Existenzminimum ist, der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zufolge, deckungsgleich mit dem angemessenen Eigenbedarf gemäß den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. BGH, FamRZ 2009, 1990 [BGH 14.10.2009 - XII ZR 146/08] ).
  • OLG Celle, 27.10.2008 - 10 WF 350/08

    Wegfall des Unterhaltsanspruchs alsbald nach Inkrafttreten der

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
    Die Beklagte verweist insoweit zu Recht auf die Entscheidung des OLG Celle, FamRZ 2009, 530.
  • OLG Hamm, 05.02.2008 - 1 WF 22/08

    Nachehelicher Unterhalt: Änderung eines Unterhaltstitels wegen des neuen

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
    Diesem Gesichtspunkt kommt eine ganz maßgebliche Bedeutung zu; soweit ersichtlich, haben die Gerichte Unterhaltszahlungen bislang nämlich nur in Fällen gekürzt oder begrenzt, in denen der Unterhaltsberechtigte noch berufstätig und damit grundsätzlich in der Lage war, den Wegfall des zuerkannten Unterhalts bis zu einem gewissen Grad durch eigene Anstrengungen wieder auszugleichen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 3169; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1000).
  • BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01

    Abänderung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
    Denn in der unterhaltsrechtlichen Praxis haben die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. überhaupt erst im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2004 (FamRZ 2004, 1357 [BGH 09.06.2004 - XII ZR 308/01] ) größere Beachtung gefunden und damit erst lange nachdem vom Kläger das letzte Abänderungsverfahren - welches mit der Entscheidung des Kammergerichts vom 20. Juni 1989 seinen Abschluss fand - betrieben worden war.
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09

    Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick

    Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09
    Deshalb ist der Kläger mit seinem Abänderungsverlangen heute auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2009, Az. XII ZR 65/09 ; bislang erst auf der Homepage des Bundesgerichtshofs, www.bundesgerichtshof.de, veröffentlicht sowie Palandt/Brudermüller, BGB [68. Aufl. 2008], Einf. II vor § 1569 Rn. 15; Handbuch Fachanwalt Familienrecht/Gerhardt [7. Aufl. 2009], Rn. 6-955f.; Menne, FamRB 2008, 180, 183).
  • KG, 10.05.2016 - 13 UF 100/15

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsherabsetzung oder -begrenzung bei langer

    Bedeutung kommt weiter den Fähigkeiten und Möglichkeiten des Unterhaltsberechtigen zu, eine eventuelle Unterhaltskürzung oder einen -wegfall zu kompensieren (vgl. AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 4. Januar 2010 - 27 F 2616/09, FamRZ 2010, 1087 [bei juris LS]).
  • KG, 30.05.2014 - 17 WF 52/14

    Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Unabänderlichkeit des

    Auch der Gesichtspunkt, dass es bereits vor dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2008 möglich gewesen wäre, Unterhaltsvereinbarungen der Dauer oder der Höhe nach zu begrenzen - vgl. §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. - steht einer Berücksichtigung der Wertungen des § 36 Nr. 1 EGZPO nicht entgegen, weil die nach diesen Vorschriften bestehenden Begrenzungsmöglichkeiten - wie der Antragsteller bereits zutreffend vorgetragen hat (Schriftsatz vom 7. Oktober 2013, dort S. 3; Bl. 109) - in der Unterhaltspraxis bis etwa Mitte Juli 2006, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Neuausrichtung von Ehedauer und ehebedingten Nachteilen im Rahmen einer Befristung nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F. keine Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2006 - XII ZR 240/03 -, FamRZ 2006, 1006; AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 4. Januar 2010 - 27 F 2616/09 -, FamRZ 2010, 1087 [bei juris Rz. 21] sowie Eschenbruch/Schürmann/Menne-Menne, Der Unterhaltsprozess [6. Aufl. 2013], Kap. 1 Rn. 2282; Büte/Poppen/Menne-Büte, Unterhaltsrecht [2. Aufl. 2009],§ 36 EGZPO Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11

    Nachehelicher Unterhalt: Verlust einer den Unterhalt nachhaltig sichernden

    Im Hinblick hierauf wurden auch im Gesetzgebungsverfahren Forderungen laut, Ehen von einer bestimmten Dauer von der Geltung des neuen Rechts auszunehmen (vgl. hierzu eingehend AG Pankow-Weißensee, FamRZ 2010, 1087).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht