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AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.04.2007 - 9 C 359/06 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 10.04.2007 - 9 C 359/06 (https://dejure.org/2007,38635)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 10. April 2007 - 9 C 359/06 (https://dejure.org/2007,38635)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.04.2007 - 9 C 359/06
- LG Berlin, 20.08.2007 - 62 S 156/07
- VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 19.05.1992 - 64 S 403/91
Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.04.2007 - 9 C 359/06
Inwieweit das Vorhandensein von Gemeinschaftsanlagen, sei es allein schon durch ihre bloße Existenz (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II.180, Landgericht Berlin, GE 1992, 989), sei es durch Hinweis des Vermieters darauf, zu einem mietvertraglichen Gebrauchsrecht, das nur durch Kündigung zu beseitigen ist, oder lediglich zu einer bloßen Gestattung der Nutzung, die grundsätzlich frei widerruflich ist, bedarf vorliegend hinsichtlich des Raumes im 2. Obergeschoss keiner abschließenden Entscheidung (insoweit ist auch keinesfalls eine klare Linie in der Rechtsprechung erkennbar in Abgrenzung und Voraussetzung von Einbezug in den auf Vereinbarung beruhenden Mietgebrauch einerseits und die unentgeltliche Gestattung der Benutzung andererseits).Auch ist der Schuppen nicht zu solchen Gemeinschaftseinrichtungen zu rechnen, die üblicher Weise, sofern sie vorhanden sind, automatisch zum Gegenstand der mietvertraglichen Nutzung gerechnet werden, vgl. insoweit Landgericht Berlin, GE 1992, 989).
- KG, 14.12.2006 - 8 U 83/06
Wohnraummietvertrag: Widerruf der Nutzung eines Teils der Hoffläche durch den …
Auszug aus AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.04.2007 - 9 C 359/06
Dieses Verständnis zeigt die Entscheidung des Kammergerichts vom 14. Dezember 2006 (WuM 2007, 68) auf.