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   AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.10.2017 - 102 C 182/17   

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https://dejure.org/2017,50480
AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.10.2017 - 102 C 182/17 (https://dejure.org/2017,50480)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 20.10.2017 - 102 C 182/17 (https://dejure.org/2017,50480)
AG Berlin-Pankow/Weißensee, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 102 C 182/17 (https://dejure.org/2017,50480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung überzahlter Miete auf Grundlage der Berliner Mietbegrenzungsverordnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berliner Mietenbegrenzungsverordnung aufgrund unzulässiger Zusammenfassung Berlins als ein Gebiet unwirksam - Berlin ist kein "einheitlicher Wohnungsmarkt"

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Berlin, 20.06.2018 - 64 S 199/17

    Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse sowie der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

    Die Verordnung greift entgegen der Ansicht der Beklagten nicht dadurch unverhältnismäßig in Art. 14 GG ein, dass sie für ganz Berlin gilt (vgl. dazu ZK 65, a a. O., Rn. 59 ff.; a. A., jedoch ohne eingehende Auseinandersetzung mit der Verordnungsbegründung, AG Pankow-Weißensee - 102 C 182/17 -, Urt. v. 20.10.2017, GE 2017, 1559, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 12.04.2018 - 67 S 328/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung zur zulässigen

    Die Verordnung ist verfassungsgemäß und wirksam; sie wird insbesondere dem Begründungserfordernis des § 556d Abs. 2 Satz 5 bis 7 gerecht (vgl. Kammer, Vorlagebeschluss vom 7. Dezember 2017 - 67 S 218/17, WuM 2018, 74, juris Tz. 28 m.w.N.; a.A. AG Pankow/Weißensee, Urt. v. 20. Oktober 2017 - 102 C 182/17, GE 2017, 1559, juris Tz. 8 f.).
  • LG Berlin, 25.04.2018 - 65 S 238/17

    Wohnraummiete in Berlin: Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Miethöhe bei

    Die Bezugnahme auf die Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee (Urt. v. 20.10.2017 - 102 C 182/17, nicht rechtskräftig, juris) rechtfertigt ebenfalls keine andere rechtliche Bewertung.
  • LG Berlin, 10.10.2019 - 67 S 80/19

    Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

    Sie ist verfassungsgemäß und wirksam (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18, NJW 2019, 3054, beckonline Tz. 113; Kammer, Beschl. v. 12. April 2018 - 67 S 328/17, ZMR 2018 766 , beckonline Tz. 13 m.w.N.; a.A. AG Pankow/Weißensee, Urt. v. 20. Oktober 2017 - 102 C 192/17, GE 2017, 1559, juris Tz. 8; Beuermann, GE 2019, 1082).
  • LG Berlin, 10.10.2018 - 65 S 131/18

    Mietrecht: Auskunftanspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter über die

    Bislang ist mit Ausnahme einer Abteilung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee (Urt. v. 20.10.2017 - 102 C 182/17, juris) - diese allerdings unter Verzicht auf jede Auseinandersetzung mit der Begründung der Verordnung - kein Berliner Gericht davon ausgegangen, dass die Verordnung nicht den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB genügt.
  • LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18

    Verfahrensaussetzung eines Mietrechtsstreits: Entscheidungserheblichkeit der vom

    Dass die Verfassungsgemäßheit der §§ 556d ff. BGB für die erstinstanzliche Urteilsfindung seiner Auffassung nach tatsächlich entscheidungserheblich ist, hat das Amtsgericht weder im bisherigen Verhandlungsverlauf noch in der angefochtenen Aussetzungsentscheidung nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, obwohl die klagende Vermieterin geltend macht, die vereinbarte Miete sei auch im Falle der Verfassungswidrigkeit der §§ 556d ff. BGB preisrechtlich zulässig, da nicht nur die Mietenbegrenzungsverordnung des Berliner Senats vom 28. April 2015 (GVB. 2015, 101) unwirksam (vgl. ebenso AG Pankow/Weißensee, Urt. V. 20. Oktober 2017 - 102 C 182/17, GE 2017, 1559), sondern auch die Preisgrenze des § 556d Abs. 1 BGB unter der gebotenen Berücksichtigung der sog. Stichtagsdifferenz und der von ihr reklamierten Ausnahmevorschrift des § 556e Abs. 2 BGB gewahrt sei.
  • LG Berlin, 16.09.2019 - 65 S 154/19

    Mietenbegrenzungsverordnung Berlin ist wirksam!

    Die in Bezug genommene Entscheidung des Amtsgerichts Pankow-Weißensee vom 20.10.2017 (102 C 182/17) setzt sich mit den Materialien der Verordnung nicht auseinander; nicht einmal eine Kenntnisnahme kann unterstellt werden.
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