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   AG Berlin-Schöneberg, 06.03.2017 - 33 M 8130/16   

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AG Berlin-Schöneberg, 06.03.2017 - 33 M 8130/16 (https://dejure.org/2017,34492)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 06.03.2017 - 33 M 8130/16 (https://dejure.org/2017,34492)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 06. März 2017 - 33 M 8130/16 (https://dejure.org/2017,34492)
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Wird zitiert von ...

  • AG Bretten, 08.03.2021 - M 138/21

    Notar - Formularzwang beim Vollstreckungsauftrag bezüglich eigener Kostenrechnung

    Für die Einordnung der Kostenforderung als öffentlich-rechtlich ist es auch unschädlich, dass der Notar einen Kammerberuf ausübt und es sich um keine "Behörde" handelt, da es nicht auf die Frage der "Rechtsnatur" des Gläubigers als "öffentlich-rechtlich" ankommt, sondern allein auf die Rechtsnatur der zu vollstreckenden Forderung ankommt (vgl. hierzu auch AG Schöneberg, Beschluss vom 06.03.2017, Az. 33 M 8130/16).
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