Rechtsprechung
AG Berlin-Schöneberg, 06.03.2017 - 33 M 8130/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bretten, 08.03.2021 - M 138/21
Notar - Formularzwang beim Vollstreckungsauftrag bezüglich eigener Kostenrechnung
Für die Einordnung der Kostenforderung als öffentlich-rechtlich ist es auch unschädlich, dass der Notar einen Kammerberuf ausübt und es sich um keine "Behörde" handelt, da es nicht auf die Frage der "Rechtsnatur" des Gläubigers als "öffentlich-rechtlich" ankommt, sondern allein auf die Rechtsnatur der zu vollstreckenden Forderung ankommt (vgl. hierzu auch AG Schöneberg, Beschluss vom 06.03.2017, Az. 33 M 8130/16).