Rechtsprechung
AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2013 - 24 F 172/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)
Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft verfassungswidrig
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner mit dem Grundgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
§§ 1767 Abs. 2, 1741 Abs. 2 BGB, § 9 Abs. 6 und 7 LPartG
AG Schöneberg legt erste Verfahren vor - Karlsruhe muss gemeinschaftliche Adoption durch Homo-Paare prüfen - lsvd.de (Kurzinformation)
Richtervorlage zur Prüfung des Adoptionsverbots: Amtsgericht Berlin-Schöneberg hält Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner für verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schwule und lesbische Paare sollen Kind gemeinsam adoptieren können
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Verbot gemeinschaftlicher Adoption durch beide Partner eingetragener Lebensgemeinschaft verfassungswidrig
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2013 - 24 F 172/12
- AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2013 - 24 F 250/12
- BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1840
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2013 - 24 F 172/12
Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen läßt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07:07.2009, 1 BvR 1164/07, Rn. 86, zit. n. juris).Unter Rn. 104 des Beschlusses vom 07.07.2009 (a.a.O., zit. n. juris) hat das BVerfG ferner ausgeführt:.
Es ergibt sich bereits aus dem Beschluss des BVerfG vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, dass Art. 6 Abs. 1 GG eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft nicht rechtfertigt, wenn die Lebenspartnerschaft nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe ist ve rgleichbar.
- AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2013 - 24 F 250/12
Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes durch beide Partner einer …
Geschäftsnummer: 24 F 172/12 Datum: 08.03.2013 In der Familiensache betreffend.