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AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17 |
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AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 22 F 153/17 (https://dejure.org/2020,80508)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 14.01.2020 - 22 F 153/17
- AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
- KG, 26.06.2020 - 3 UF 27/20
- KG, 01.07.2020 - 3 UF 27/20
- BGH, 27.01.2021 - XII ZB 336/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.1994 - XII ZB 158/93
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erstattung von Beiträgen
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (…Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125;… Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6). - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89
Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (…Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125;… Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6). - BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13
Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung …
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (…Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125;… Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6).