Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,80508
AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17 (https://dejure.org/2020,80508)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 15.01.2020 - 22 F 153/17 (https://dejure.org/2020,80508)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 22 F 153/17 (https://dejure.org/2020,80508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,80508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1994 - XII ZB 158/93

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
    Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125; Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6).
  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89

    Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
    Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125; Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 450/13

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Unbilligkeit der Durchführung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.01.2020 - 22 F 153/17
    Ein solcher liegt vielmehr dann vor, wenn das Anrecht noch vor der Teilung etwa durch Abfindung (BGH FamRZ 2016, 697) oder durch Beitragserstattung (BGH FamRZ 1995, 31; 1992, 45 f.) zum Erlöschen gebracht wird oder wenn die Versorgungszusage noch vor der Durchführung des Versorgungsausgleichs durch den Arbeitgeber widerrufen wird (Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Auflage 2017, Rdnr. 125; Erman/Norpoth/Sasse, BGB 15. Auflage 2017, § 5 VersAusglG, Rdnr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht