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   AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2021 - 89 F 87/20   

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https://dejure.org/2021,65890
AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2021 - 89 F 87/20 (https://dejure.org/2021,65890)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 15.11.2021 - 89 F 87/20 (https://dejure.org/2021,65890)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 15. November 2021 - 89 F 87/20 (https://dejure.org/2021,65890)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19

    Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen"

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2021 - 89 F 87/20
    Der Antragsteller meint, der Elementarunterhalt könne im Hinblick auf die Entscheidung (BGH, B. v. 16.09.2020 - XII ZB 499/19) nicht über 160% hinaus gewährt werden, da die Änderung der Rechtsprechung nicht absehbar gewesen sei.

    Der Bedarf an Elementarunterhalt der Antragsteller kann nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (B. v. 16.09.2020 - XII ZB 499/19) auch bei Einkommensverhältnissen bis etwa 11.000,00 ? pauschal ermittelt werden.

  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2021 - 89 F 87/20
    Unterhaltsleistungen müssen nur im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB für den Unterhalt eigener Angehöriger des Berechtigten aufgewandt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.1. 1980 - IV ZR 2/78).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 15.11.2021 - 89 F 87/20
    Auch den Mindestunterhalt übersteigende Unterhaltsbeträge decken grundsätzlich keinen wesensverschiedenen Aufwand ab, sondern zielen aufgrund der abgeleiteten Lebensstellung des Kindes auf eine Bedarfsdeckung auf höherem Niveau (BGH, Urteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 Tz 25).
  • KG, 10.06.2022 - 16 UF 9/22

    Abänderung von in einer deutschen Auslandsvertretung erstellten Urkunden über die

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 15. November 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg - 89 F 87/20 - in den Ziff. 1 und Ziff. 4 des Tenors geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit wird der am 15. November 2021 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg - 89 F 87/20 - in den Ziff. 3b und Ziff. 6b wie folgt berichtigt:.

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