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   AG Berlin-Schöneberg, 16.11.2016 - 11 C 141/16   

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https://dejure.org/2016,55700
AG Berlin-Schöneberg, 16.11.2016 - 11 C 141/16 (https://dejure.org/2016,55700)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 16.11.2016 - 11 C 141/16 (https://dejure.org/2016,55700)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 16. November 2016 - 11 C 141/16 (https://dejure.org/2016,55700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendungsausschluss gegen Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Belegeinsicht und mangelnder Konkretisierung

  • mietrechtsiegen.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Grünpflege für öffentliche Grünanlagen sind nicht umlegbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kosten für öffentliche Grünanlagen sind nicht umlegbar!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst bei Nutzung der Flächen durch Öffentlichkeit nicht auf Mieter umlegbar - Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten der Grünpflege für öffentliche Grünanlagen sind nicht umlegbar! (IMR 2017, 273)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.11.2016 - 11 C 141/16
    Hat der Vermieter Kosten vorverteilt oder ist seine Abrechnung wegen nicht umlegbarer Kostenanteile unrichtig, so stellt dies keinen formellen Fehler der Abrechnung dar, sondern ist innerhalb der materiellen Begründetheit zu prüfen (vgl. zuletzt zum Vorwegbabzug: BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15; zur Abrechnung nicht umlegbarer Kosten BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.11.2016 - 11 C 141/16
    Hat der Vermieter Kosten vorverteilt oder ist seine Abrechnung wegen nicht umlegbarer Kostenanteile unrichtig, so stellt dies keinen formellen Fehler der Abrechnung dar, sondern ist innerhalb der materiellen Begründetheit zu prüfen (vgl. zuletzt zum Vorwegbabzug: BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15; zur Abrechnung nicht umlegbarer Kosten BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06).
  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 33/15

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Pflegekosten für

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 16.11.2016 - 11 C 141/16
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 10. Februar 2016, Az. VIII ZR 33/15) fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt ist, wenn Garten- oder Parkflächen vorliegen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind.
  • AG Pinneberg, 29.08.2017 - 81 C 24/17

    Betriebskostenabrechnung - Frist zur Geltendmachung von Einwendungen

    Stellt der Mieter bei der Belegeinsicht fest, dass sich die Abgrenzung der einzelnen Kosten nicht aus den Rechnungen ergibt, so hat er dies im Prozess vorzutragen; in diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, den Anfall der einzelnen Kosten darzulegen und nachzuweisen (AG Schöneberg, Urteil vom 16. November 2016 - 11 C 141/16 -, Rn. 15, juris).
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