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   AG Berlin-Spandau, 05.05.2021 - 7 C 167/20   

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https://dejure.org/2021,49218
AG Berlin-Spandau, 05.05.2021 - 7 C 167/20 (https://dejure.org/2021,49218)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 05.05.2021 - 7 C 167/20 (https://dejure.org/2021,49218)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 7 C 167/20 (https://dejure.org/2021,49218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterabmahnung mit Kündigungsandrohung - Nachweis Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 05.05.2021 - 7 C 167/20
    Zwar kann die nachhaltig unpünktliche Mietzahlung, die ungeachtet einer Abmahnung fortgesetzt wird, dem Vermieter die Vertragsfortsetzung unzumutbar machen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04 - BGH NJW 2011, 2570).

    Auch kann die ständig unpünktliche Mietzahlung dem Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Vertragsbeendigung wegen schuldhafter, nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters geben, wobei insoweit Pflichtverstöße von geringerem Gewicht in Betracht kommen, als dies im Rahmen des § 543 Abs. 1 BGB erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 2006, 1585).

  • BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 05.05.2021 - 7 C 167/20
    Zwar kann die nachhaltig unpünktliche Mietzahlung, die ungeachtet einer Abmahnung fortgesetzt wird, dem Vermieter die Vertragsfortsetzung unzumutbar machen und eine fristlose Kündigung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04 - BGH NJW 2011, 2570).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 05.05.2021 - 7 C 167/20
    Nach der Zustellung kann er darüber hinaus eine Reproduktion des eingescannten und elektronisch archivierten Auslieferungsbelegs anfordern (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2016, II ZR 299/15 Rn. 33).
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