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   AG Berlin-Spandau, 13.12.2021 - 6 C 296/21   

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https://dejure.org/2021,58389
AG Berlin-Spandau, 13.12.2021 - 6 C 296/21 (https://dejure.org/2021,58389)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 13.12.2021 - 6 C 296/21 (https://dejure.org/2021,58389)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 6 C 296/21 (https://dejure.org/2021,58389)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Vermieter die Mietstruktur einfach umstellen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietstruktur kann nicht durch einseitige Erklärung des Vermieters verändert werden (IMR 2022, 178)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 13.12.2021 - 6 C 296/21
    Der Umstand, dass der Vermieter Betriebskostennachforderungen im Anschluss an eine Abrechnung geltend macht und der Mieter diese Forderungen ausgleicht, bringt lediglich die Vorstellungen der Beteiligten zum Ausdruck, hierzu vertraglich oder gesetzlich berechtigt bzw. verpflichtet zu sein (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Oktober 2010 - VIII ZR 279/06 [unter B.I.1.b.] zum Fall der Bezahlung tatsächlich nicht vereinbarter Betriebskosten).
  • BGH, 21.09.2011 - VIII ZR 97/11

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Regelung über die Befugnis des Vermieters zur

    Auszug aus AG Berlin-Spandau, 13.12.2021 - 6 C 296/21
    a) Ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter nur unter den in § 556 a Abs. 2 Satz 1 BGB genannten Voraussetzungen von einer Bruttomiete oder - wie hier - einer Betriebskostenpauschale (vgl. Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 21. September 2011 - VIII ZR 97/11 [unter II.1.a.]) abweichen, nämlich dann, wenn er Betriebskosten zukünftig nach Verbrauch oder Verursachung abrechnen und umlegen will.
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