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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.10.2017 - 11 C 347/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41384
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.10.2017 - 11 C 347/16 (https://dejure.org/2017,41384)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 09.10.2017 - 11 C 347/16 (https://dejure.org/2017,41384)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 11 C 347/16 (https://dejure.org/2017,41384)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Endrenovierung einer Wohnung bleibt streitig - zulässige Klausel oder Kumulation?

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Endrenovierungsklausel ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Endrenovierung einer Wohnung bleibt streitig - zulässige Klausel oder Kumulation? (IMR 2017, 486)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Lüneburg, 29.10.2008 - 6 S 96/08

    Nutzungsentschädigungsanspruch bei verspäteter Wohnungsrückgabe im Annahmeverzug

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.10.2017 - 11 C 347/16
    Der Annahmeverzug der Beklagten lässt einen Anspruch na § 546a BGB entfallen (vgl. LG Lüneburg, Urteil vom 29.10.2008, 6 S 96/08, juris).
  • LG Berlin, 23.05.1997 - 63 S 49/97
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 09.10.2017 - 11 C 347/16
    Denn die Mitgliede einer Wohngemeinschaft bilden eine BGB-Gesellschaft (so z.B. LG Berlin, Urteil vom 23.05.1 7, 63 S 49/97, juris), und die bei Beginn des Mietverhältnisses geleistete Mietsicherheit gehört zu Gesellschaftsvermögen, so dass sie bei Beendigung des Mietverhältnisses denjenigen zustehe, die zu diesem Zeitpunkt Mitglieder der Wohngemeinschaft, sprich Gesellschafter der GbR sind.
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