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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.06.2010 - 5 C 588/09   

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https://dejure.org/2010,46856
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.06.2010 - 5 C 588/09 (https://dejure.org/2010,46856)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 11.06.2010 - 5 C 588/09 (https://dejure.org/2010,46856)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 5 C 588/09 (https://dejure.org/2010,46856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 535 Abs 2 BGB, § 556 Abs 2 S 1 BGB, § 560 BGB, Art 229 § 3 Abs 4 BGBEG
    Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei einheitlichem Mietentgelt - Übergangsregelung - Mieterhöhungsverlangen und Änderung der Mietzinsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.06.2010 - 5 C 588/09
    Bei einer derartigen Inklusivmiete kann eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach der Übergangsregelung des Artikel 229 § 3 Abs. 4 EGBGB nur nach § 560 Abs. 1 BGB erfolgen, soweit dies im Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist, was vorliegend nicht der Fall ist, da der Erhöhungsvorbehalt in § 3 Nr. 5 und 6 des Mietvertrages unwirksam ist (siehe insoweit BGH in NJW 1993, Seite 1061).
  • LG Berlin, 05.07.2012 - 67 S 335/10
    Auf die Berufung und die Revision der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 11. Juni 2010 - 5 C 588/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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