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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2019 - 12 C 51/19   

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https://dejure.org/2019,40995
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2019 - 12 C 51/19 (https://dejure.org/2019,40995)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 12.09.2019 - 12 C 51/19 (https://dejure.org/2019,40995)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 12. September 2019 - 12 C 51/19 (https://dejure.org/2019,40995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung bei öffentlich gefördertem Wohnraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei öffentlich gefördertem Wohnraum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei öffentlich gefördertem Wohnraum?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei Sozialwohnung - WBS erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungsbindung bindet tatsächlich! (IMR 2020, 110)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Essen, 05.03.1993 - 1 S 587/92
    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2019 - 12 C 51/19
    Eine Kündigung öffentlich geförderten Wohnraums ist nur wirksam, wenn sie den Bindungen des Wohnungsbindungsgesetzes nicht widerspricht bzw. der Eigentümer mit der Kündigungserklärung eine Zusage der zuständigen Behörde mit dem Inhalt vorlegt, dass eine Genehmigung der Kündigung auf Grund der geltenden Bestimmungen ausgesprochen wird (vgl. LG München, Urteil vom 27. April 2004, 12 S 669/04, LG Essen, Urteil vom 5. März 1993, 1 S 587/92).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2019 - 12 C 51/19
    Ein solcher Verwaltungsakt ist als staatlicher Hoheitsakt mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen, soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen ihn berufen sind, zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1998, V ZR 43/97, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • LG München II, 27.04.2004 - 12 S 669/04

    Genehmigungsbedürftigkeit der Eigenbedarfskündigung eines öffentlich geförderten

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2019 - 12 C 51/19
    Eine Kündigung öffentlich geförderten Wohnraums ist nur wirksam, wenn sie den Bindungen des Wohnungsbindungsgesetzes nicht widerspricht bzw. der Eigentümer mit der Kündigungserklärung eine Zusage der zuständigen Behörde mit dem Inhalt vorlegt, dass eine Genehmigung der Kündigung auf Grund der geltenden Bestimmungen ausgesprochen wird (vgl. LG München, Urteil vom 27. April 2004, 12 S 669/04, LG Essen, Urteil vom 5. März 1993, 1 S 587/92).
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