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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.03.2020 - 17 C 197/19 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 17.03.2020 - 17 C 197/19 (https://dejure.org/2020,25708)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 17. März 2020 - 17 C 197/19 (https://dejure.org/2020,25708)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentlich fristlose Kündigung nach Gewaltandrohung
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Gewaltandrohung gegenüber Mitarbeitern des Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gewaltandrohung rechtfertigt fristlose Mietvertragskündigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.03.2020 - 17 C 197/19
Erforderlich ist hierbei keine absolute Gewissheit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet ohne sie völlig auszuschließen (vgl. nur BGH, NJW 2013, 790 Rn. 17).