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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.12.2020 - 18 C 188/18 |
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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 17.12.2020 - 18 C 188/18 (https://dejure.org/2020,50659)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 18 C 188/18 (https://dejure.org/2020,50659)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18
Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 17.12.2020 - 18 C 188/18
Jedenfalls stehe der Beklagten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2020 (VIII ZR 270/18) so lange ein Zurückbehaltungsrecht zu, bis die Klägerin die von ihr geschuldete Kostenbeteiligung an den klageweise geltend gemachten Arbeiten leiste.Damit steht der Beklagten trotz der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2020 (VIII ZR 270/18) kein Zurückbehaltungsrecht zu, da ihr aus den oben dargestellten Gründen (im Gegensatz zu dem durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fall) wegen der vereinbarten Kostenmiete gerade kein Anspruch auf Kostenbeteiligung durch die Klägerin zusteht, die Renovierung der Wohnung aufgrund der von der Klägerin mit der Miete gezahlten Beträge vielmehr allein ihr obliegt.