Rechtsprechung
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Verschattung der Wohnung und Verkleinerung des Balkons nach einer Modernisierungsmaßnahme
- mietrechtsiegen.de
Modernisierungsmaßnahme - Mietminderung bei Verschattung und Verkleinerung des Balkons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Verschattung der Wohnung und Verkleinerung des Balkons nach einer ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Mietminderung wegen unerheblicher Verschattung eines Balkons durch nachträglich an darüber liegende Wohnung angebrachte Dachterrasse - Ausschluss des Minderungsrechts wegen unerheblicher Minderung der Gebrauchstauglichkeit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
- LG Berlin, 12.04.2019 - 66 S 14/19
- LG Berlin, 13.05.2019 - 66 S 14/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- AG Berlin-Neukölln, 02.07.2008 - 21 C 274/07
Mietminderung bei Verschattung der Erdgeschosswohnung durch natürlichen Baumwuchs
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Anders als im scheinbar ähnlich gelagerten Fall einer zunehmenden Verschattung durch wachsende Bäume musste die Klägerin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2011 nicht damit rechnen, dass sich die Lichtverhältnisse in ihrer Wohnung verändern würden; vgl. dazu AG Neukölln, Urteil vom 02. Juli 2008 - 21 C 274/07 -, zitiert nach juris. - KG, 15.08.2005 - 8 U 81/05
Wohnraummiete: Mietmangel bei Wohnflächenunterschreitung; Darlegung der …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Dass hier bereits durch die geringe Flächenabweichung von 0, 39 % (worauf 3, 51 ? der Gesamtmiete entfallen) eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs entstanden ist, hat die Klägerin weder dargelegt, noch ist dies den Fotos zu entnehmen, noch kann dies in Anbetracht dessen, dass es sich lediglich um den Balkon der Wohnung handelt, angenommen werden; vgl. KG, Beschluss vom 15.8.2005 - 8 U 81/05 -, zitiert nach juris. - BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Die Erhebung einer Feststellungsklage ist auch in einer solchen Konstellation zulässig, wenn die gerichtliche Feststellung zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt; BGH, Urteil vom 19. April 2016 - VI ZR 506/14 -, zitiert nach juris.
- LG Berlin, 13.11.2013 - 18 S 99/13
Neuer Balkon ist Wertverbessung für das ganze Gebäude!
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Auch wenn die Klägerin zur Duldung der Maßnahme verpflichtet war, kann ihr Mietzins gemindert sein; LG Berlin Urt. v. 13.11.2013 - 18 S 99/13 -, zitiert nach beck-online. - BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 142/84
Einbehaltung von Teilen des Mietzinses wegen des Vorhandenseins von Sachmängeln - …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Prozessökonomisch ergibt es insofern keinen Sinn, die Klägerin bezüglich der bereits entstandenen Rückzahlungsansprüche auf die Leistungsklage zu verweisen; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - VIII ZR 142/84 -, zitiert nach juris. - BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 101/04
Rechte des Mieters bei geringerer Wohnfläche der Mietwohnung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2018 - 3 C 178/18
Nach ständiger Rechtsprechung stellt zudem erst eine Flächenabweichung von mehr als 10 % einen erheblichen Mangel im Sinne von § 536 Absatz 1 Satz 1 BGB dar; BGH, Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 101/04 -, zitiert nach juris.