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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.08.2019 - 25 C 247/17   

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https://dejure.org/2019,47463
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.08.2019 - 25 C 247/17 (https://dejure.org/2019,47463)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 21.08.2019 - 25 C 247/17 (https://dejure.org/2019,47463)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 21. August 2019 - 25 C 247/17 (https://dejure.org/2019,47463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Mietvertragsbeendigung bei teilrenovierter Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwertung der Mietkaution setzt fällige und durchsetzbare Gegenansprüche voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung der Mietkaution setzt fällige und durchsetzbare Gegenansprüche voraus! (IMR 2021, 1071)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.08.2019 - 25 C 247/17
    Allerdings ist unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH, Urteil zum Az. VIII ZR 185/14, die Klausel vor dem Hintergrund der Übergabe einer nur teilrenovierten Wohnung unwirksam, da der geleistete Ausgleich von einer Monatsmiete nicht als angemessen zu bewerten ist.
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 315/11

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Mieteranspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 21.08.2019 - 25 C 247/17
    Die Beklagten konnten ursprünglich eine Rückforderung geltend machen, da die Beklagten ihrer Abrechnungsverpflichtung aus § 556 BGB bis zum Ende 2016/Anfang 2017 nicht nachgekommen waren und das Mietverhältnis zum 31.01.2016 beendet wurde, also bevor Abrechnungsreife eintrat und ohne dass die Kläger ein Zurückbehaltungsrecht an laufenden Betriebskosten hätten ausüben können (vergleiche BGH Urteil vom 6.20.9.2012 VIII ZR 315/11).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Bei einem Parkettfußboden kann man nämlich wohl von einer Mindestlebensdauer von rund 30 Jahren ausgehen ( AG Tempelhof-Kreuzberg , Urteil vom 21.08.2019, Az.: 25 C 247/17, u.a. in: ZMR 2019, Seiten 971 f. ).
  • AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19

    Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am

    Die Schätzgrundlage hat gleichwohl der Vermieter darzulegen, da es ihm obliegt, die materielle Berechtigung des von ihm beanspruchten Schadensumfangs vorzutragen (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 21. August 2019 - 25 C 247/17).
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