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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.02.2019 - 7 C 285/18   

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https://dejure.org/2019,55849
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.02.2019 - 7 C 285/18 (https://dejure.org/2019,55849)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 25.02.2019 - 7 C 285/18 (https://dejure.org/2019,55849)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 7 C 285/18 (https://dejure.org/2019,55849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 553 Abs 1 S 2 BGB, § 555b BGB, §§ 555bff BGB
    Zeitmietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft: Begründungserfordernis für eine Befristung wegen beabsichtigter Umbaumaßnahmen; mieterseitiger Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Zeitmietvertrag

  • mietrechtsiegen.de

    Zeitmietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeitmietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft und der Anspruch auf einen Mieterwechsel ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 24.03.2015 - 9 C 307/14

    Zeitmietvertrag: Anforderungen an die Befristung wegen vorgesehener

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.02.2019 - 7 C 285/18
    Es ist deshalb sachgerecht, wenn an den Inhalt der Information im wesentlichen dieselben Anforderungen gestellt werden, wie an eine Modernisierungsankündigung (Blank/Börstinghaus/Blank, 5. Aufl. 2017, BGB § 575 Rn. 24-29; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., Rn. 25; AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 24. März 2015 - 9 C 307/14 -, Rn. 30, juris).
  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.02.2019 - 7 C 285/18
    24 Ergibt sich - wie vorliegend - aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. LG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2017 - 65 S 375/16 -, Rn. 7, juris, m.w.N.).
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 64 S 40/23

    Wohnraummiete: Vertragsbefristung durch "Komplettumbau" der Wohnung

    Ungenügend ist dem entsprechend auch die Angabe, der Grundriss der Wohnung werde "grundlegend geändert" (vgl. AG Tempelhof-Kreuzberg - 7 C 285/18 -, Urt. v. 25. Februar 2019; bestätigt durch LG Berlin - 66 S 66/19 -, Beschl. v. 24.05.2019; beide zitiert nach juris).
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