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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.05.2018 - 13 C 431/17 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 08.05.2018 - 13 C 431/17 (https://dejure.org/2018,18239)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 13 C 431/17 (https://dejure.org/2018,18239)
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnlage in der Innenstadt: Wann handelt es sich um eine bevorzugte City-Lage?
Kurzfassungen/Presse
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Friedrichshain und Kreuzberg sind keine bevorzugte Citylage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnlage in der Innenstadt: Wann handelt es sich um eine bevorzugte City-Lage? (IMR 2018, 1084)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Berlin, 09.11.2010 - 65 S 477/09
Was ist eine "bevorzugte Citylage"?
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.05.2018 - 13 C 431/17
Selbst wenn man aber die Citynähe grundsätzlich bejahen würde, fehlt es an der eine bevorzugte Citylage auszeichnenden Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 9. November 2010 65 S 477/09 -, Rz. 46, juris). - LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 120/15
Mieterhöhung für Wohnraum in Berlin: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.05.2018 - 13 C 431/17
Die ###-Straße ist zwar citynah gelegen, gehört aber weder zur City West noch zur City Ost und stellt insoweit schon keinen zentral gelegenen Teilraum Berlins dar (vgl. zum vergleichbaren Stadtteil Prenzlauer Berg: LG Berlin, Urteil vom 16.07.2015 - 67 S 120/15 -, Rz. 23, juris). - LG Berlin, 14.12.2007 - 65 S 80/07
Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Wohnwerterhöhende Merkmale "abschließbare …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.05.2018 - 13 C 431/17
Der Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung mit einem zentral gelegenen Teil von der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants auszeichnet, die über die typische Infrastruktur eines Wohngebiets hinausgehende Bedeutung und 'Anziehungskraft ausüben, etwa auch für in- und ausländische Besucher und Touristen (vergleiche Urteil des LG Berlin vom 14. Dezember 2007, 65 S 80/07, GE 2008, 542).