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   AG Berlin-Tiergarten, 11.11.1998 - 340 Ds 169/98   

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https://dejure.org/1998,6326
AG Berlin-Tiergarten, 11.11.1998 - 340 Ds 169/98 (https://dejure.org/1998,6326)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 11.11.1998 - 340 Ds 169/98 (https://dejure.org/1998,6326)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 11. November 1998 - 340 Ds 169/98 (https://dejure.org/1998,6326)
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Gegenblitzanlage

Verwendung einer Gegenblitzanlage als Schutz vor behördlicher Radarmessung ist nach § 268 StGB strafbar

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gegenblitz

  • taz.de (Pressemeldung, 08.12.1998)

    Urteil gegen Radar-Gegenblitzanlage

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 9
  • JR 2000, 386
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.11.1998 - 340 Ds 169/98
    Die Bestimmung des § 268 StGB dient dem Schutz des Vertrauens darauf, dass ein Gegenstand, der im Rechtsverkehr als technische Aufzeichnung präsentiert wird, auch in dieser Form ohne Machination, ohne Manipulation, entstanden ist (BGHSt 28; 300 = NJW 1979, 1466; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 268 Rdnrn. 29 a, 33; Lackner, § 268 Rdnr. 8).

    Zum einen ist der menschliche Eingriff wesentlicher Bestandteil von § 268 StGB (BGHSt 28, 300 = NJW 1979, 1466).

    Die Tathandlung des störenden Einwirkens auf den Aufzeichnungsvorgang verlangt zum anderen Eingriffe, die den selbsttätig fehlerfreien Funktionsablauf des aufzuzeichnenden Gerätes in Mitleidenschaft ziehen (BGHSt 28, 300 = NJW, 1979, 1466; Lackner, § 268 Rdnrn. 8 und 9).

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 11.11.1998 - 340 Ds 169/98
    Denn es geht nicht um die bloße Abbildung mittels einer Fotografie oder Fotokopie, bei der sich die Geräteleistung nur in der Perpetuierung eines Vorganges erschöpft, ohne einen neuen Informationsgehalt hervorzubringen (vgl. BGHSt 24, 140 = NJW 1971, 1812; Lackner, § 268 Rdnr. 4).
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