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   AG Berlin-Tiergarten, 29.05.1985 - 6 C 123/85   

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https://dejure.org/1985,15966
AG Berlin-Tiergarten, 29.05.1985 - 6 C 123/85 (https://dejure.org/1985,15966)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 29.05.1985 - 6 C 123/85 (https://dejure.org/1985,15966)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 6 C 123/85 (https://dejure.org/1985,15966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbindung von Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen; Duldungspflicht; Untersagungsverfügung; Verhinderung; Zutritt zur Wohnung, Verweigerung; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 01.09.1988 - 8 REMiet 4048/88

    Recht des Vermieters zur Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung trotz

    Dem stehen Urteile der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin und ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten entgegen: Danach wird keine Duldung des Mieters zur Durchführung der den Mietwert verbessernden Bauarbeiten für erforderlich gehalten, sofern die Modernisierung außerhalb der vom Mieter bewohnten Räume durchgeführt wird (vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. August 1963 - 63 S 230/82 - in GE 1983, S. 1067; Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. November 1984 - 63 S 68/84 - in MM 1985, S. 83; Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. November 1984 - 63 S 93/83 - in MM 1985, S. 19; Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 29. Mai 1985 - 6 C 123/85 - in GE 1986 S. 47)., Was die Konsequenzen bezüglich der unterbliebenen Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen nach § 541 b Abs. 2 BGB angeht, so wird von der Zivilkammer 29 die Ansicht vertreten, daß die Mitteilungspflicht des Vermieters nach dieser Bestimmung (lediglich) eine Fälligkeitsvoraussetzung für den Duldungsanspruch des Vermieters sei (vgl. Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. August 1985 - 29 S 47/85 - in MM 1985, S. 316).
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