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   AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19   

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https://dejure.org/2020,273
AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19 (https://dejure.org/2020,273)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 08.01.2020 - 22c C 233/19 (https://dejure.org/2020,273)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 22c C 233/19 (https://dejure.org/2020,273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozesskostenfinanzierung, unberechtigte Mieterhöhung

  • meinmietrecht.de

    Unberechtigte Mieterhöhung - Schadensersatzpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsdienstleistung oder Prozessfinanzierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19
    Darf der Gläubiger einer Entgeltforderung die Einschaltung eines Rechtsanwalts für erforderlich und zweckmäßig halten, muss er einen Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung in der Regel nicht auf ein Schreiben einfacher Art nach Nr. 2301 VV RVG beschränken (BGH. Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14, Rn. 10).
  • AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07

    Wohnraummiete: Ersatz der Anwaltskosten für die Abwehr eines in Folge eines neuen

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19
    Die Verfolgung einer unberechtigten Mieterhöhung stellt dann eine sorgfaltswidrige Pflichtverletzung des Mietverhältnisses dar, wenn diese unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet gewesen wäre und für den Vermieter im Rahmen einer sachgerechten Prüfung auch erkennbar gewesen wäre, dass ein solcher Anspruch nicht bestand (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08. Januar 2008 - 5 C 287/07).
  • LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 60/18

    Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern durch einen

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 08.01.2020 - 22c C 233/19
    Das Ergebnis der Prüfung darf sie im Übrigen auch, wie ein Rechtsschutzversicherer, ihren Kunden mitteilen (LG Berlin, Urteil vom 15. Januar 2019 - 15 O 60/18).
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