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   AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - 18 C 181/13   

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https://dejure.org/2013,56263
AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - 18 C 181/13 (https://dejure.org/2013,56263)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 12.08.2013 - 18 C 181/13 (https://dejure.org/2013,56263)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 12. August 2013 - 18 C 181/13 (https://dejure.org/2013,56263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • reise-recht-wiki.de

    Ausschlusses eines Fluggastes vom Weiterflug

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schadensersatz / Schmerzensgeld / Anweisungen der Besatzung / Maßnahmen des Flugkapitäns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alkoholisiert im Flieger

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Duisburg, 31.05.2007 - 12 S 151/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines vom einem Flugkapitän aus

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - 18 C 181/13
    Daneben hat er als Vertreter der Fluggesellschaft privatrechtliche Weisungsbefugnisse, die sich aus dem mit dem Fluggast geschlossenen Beförderungsvertrag ergeben (LG Duisburg, Urteil vom 31.05.2007, 12 S 151/06, zitiert nach juris, Rn 4, m. w. N.).
  • LG Bonn, 07.06.2000 - 5 S 18/00

    Luftbeförderung / Bordgewalt / Staatshaftung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - 18 C 181/13
    Die berechtigten Maßnahmen des Flugkapitäns können dazu dahin gehen, durch Verweis alkoholisierter Personen andere Passagiere vor Belästigungen zu schützen und diesen einen entspannten Flug zu ermöglichen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 07.06.2000, 5 S 18/00, zitiert nach juris, Rn 6; Meyer/ Gommert, a. a. O., Seite 163).
  • LG Berlin, 08.09.2014 - 84 S 105/13

    Flug: Bordgewalt des Flugkapitäns bei übermäßigem Alkoholkonsum von Passagieren

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wedding vom 12. August 2013 -18 C 181/13- wird zurückgewiesen.

    Die am 11. September 2013 eingegangene Berufung des Klägers gegen das ihm am 16. August 2013 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Wedding vom 12. August 2013 -18 C 181/13- ist statthaft (§ 511 ZPO) und auch sonst zulässig.

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