Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Schuldners
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eltern dürfen über Mietrückstände und Kündigung informiert werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermieter darf bürgende Eltern über Mietrückstände und Kündigung informieren!
- haufe.de (Kurzinformation)
Verpetzt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter darf Bürgen über Kündigung des Mieters aufgrund von Zahlungsrückständen informieren - Keine Verschwiegenheitspflicht des Vermieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf Vermieter den Bürgen über Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands informieren? (IMR 2017, 1090)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17
Der Persönlichkeitsschutz ist hier weniger weitgehend als der Schutz der Privat- oder Intimsphäre (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03 -, BGHZ 161, 266-273).Zwar sind im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung, auch Eingriffe in die Sozialsphäre des Betroffenen unzulässig (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03 -, BGHZ 161, 266-273).
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …
Auszug aus AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17
Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 291/10).