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   AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17   

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https://dejure.org/2017,18088
AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17 (https://dejure.org/2017,18088)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 13.01.2017 - 13 C 1001/17 (https://dejure.org/2017,18088)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 13. Januar 2017 - 13 C 1001/17 (https://dejure.org/2017,18088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eltern dürfen über Mietrückstände und Kündigung informiert werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieter darf bürgende Eltern über Mietrückstände und Kündigung informieren!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verpetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf Bürgen über Kündigung des Mieters aufgrund von Zahlungsrückständen informieren - Keine Verschwiegenheitspflicht des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Vermieter den Bürgen über Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückstands informieren? (IMR 2017, 1090)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17
    Der Persönlichkeitsschutz ist hier weniger weitgehend als der Schutz der Privat- oder Intimsphäre (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03 -, BGHZ 161, 266-273).

    Zwar sind im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung, auch Eingriffe in die Sozialsphäre des Betroffenen unzulässig (BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 308/03 -, BGHZ 161, 266-273).

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - 13 C 1001/17
    Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 291/10).
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