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   AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08   

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https://dejure.org/2008,32320
AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08 (https://dejure.org/2008,32320)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 16.05.2008 - 15a C 36/08 (https://dejure.org/2008,32320)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 15a C 36/08 (https://dejure.org/2008,32320)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Denn ein Ausfallschaden i.S.v. § 61 InsO liegt schon dann vor, wenn die Masseunzulänglichkeit angezeigt wird und keine ohne weiteres durchsetzbaren Ansprüche vorhanden sind, aus denen die Massegläubiger befriedigt werden können ( BGH, Urteil vom 06.05.2004, IX ZR 48/03 zit. nach Juris, Rn. , 12f; BGH IX ZR 185/03 vom 17.12.2004 , zit. nach Juris, Rn. 13f); denn der Gläubiger hat auf Grund der Anzeige keine Möglichkeit mehr zur eigenen Durchsetzung der Ansprüche, es ist vielmehr auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens angewiesen, so dass es nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung der Zahlung kommt (BGH vom 17.12.2004, a.a.O.).

    Zwar hätte die Gemeinschaft dem Beklagten grds. entsprechend § 255 BGB den Anspruch auf Erlösbeteiligung aus der Quote im Rahmen der Vorteilsausgleichung abzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2004, IX ZR 48/03 , zit. nach Juris Rn. 47), indes hat der Beklagte diesen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB gewährenden Anspruch (Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 255 Rn. 7) im Prozess nicht geltend gemacht ( § 274 Abs. 1 BGB ).

    Der Höhe nach richtet sich dieser Anspruch auf das negative Interesse ( BGH IX ZR 48/03, Urteil vom 6. Mai 2004, zit. nach Juris, Rn. 38 ff m.w.N.), d.h. die Gläubigerin ist so zu stellen, als hätte der Verwalter die Masseverbindlichkeit nicht begründet, die Einheit Nr. 18 also aus der Insolvenzmasse freigegeben.

  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers;

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Zum anderen hat er durch die unstreitige Einziehung der Mieten für die Einheit Nr. 18 Gegenleistungen aus dem Dauerschuldverhältnis "vermietetes Wohnungseigentum" in Anspruch genommen (vgl. hierzu AG Neukölln , Beschluss vom 23. Mai 2005, 70 II 222/04, zit. nach Juris, Rn. 17), so dass - im Einklang mit vergleichbaren Vorschriften, etwa § 209 Abs. 2 Nr. 3 und § 90 Abs. 2 Nr. 3 InsO - nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Beklagte auf die Entstehung der Forderung gegen die Insolvenzmasse keinen Einfluss hatte.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Dass für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche eigene schutzwürdige Interesse der Klägerin ergibt sich schon daraus, dass ihm die Anspruchsdurchsetzung als Verwalterpflicht obliegt ( BGHZ 104, 197; Jennißen, WEG, § 27 Rn. 125).
  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Denn ein Ausfallschaden i.S.v. § 61 InsO liegt schon dann vor, wenn die Masseunzulänglichkeit angezeigt wird und keine ohne weiteres durchsetzbaren Ansprüche vorhanden sind, aus denen die Massegläubiger befriedigt werden können ( BGH, Urteil vom 06.05.2004, IX ZR 48/03 zit. nach Juris, Rn. , 12f; BGH IX ZR 185/03 vom 17.12.2004 , zit. nach Juris, Rn. 13f); denn der Gläubiger hat auf Grund der Anzeige keine Möglichkeit mehr zur eigenen Durchsetzung der Ansprüche, es ist vielmehr auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens angewiesen, so dass es nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung der Zahlung kommt (BGH vom 17.12.2004, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Die in Rede stehenden Wohngeldforderungen gemäß §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG für September bis Dezember 2007 sind mithin durch die Verwaltung der Insolvenzmasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden, so dass es sich um Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO handelt (vgl. MüKo-Hefermehl. InsO , 2. Aufl. 2007, Band I § 55 Rn. 76 sowie Band II, § 209 Rn. 24a; Jennißen, WEG § 16 Rn. 164; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2006, 3 Wx 299/05, zit. nach Juris, Rn. 32).
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